„IG-L-Hunderter": E-Fahrzeuge ausgenommen
Am 1. Juli 2019 ist es soweit: Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie sind von Geschwindigkeitsbeschränkungen gemäß IG-L auf Autobahnen und Schnellstraßen ausgenommen.