Bundesgremialobmann Dr. Gustav Oberwallner freut sichüber die
Klarstellung des Finanzministeriums in Sachen Fahren mit
ausländischen Kennzeichen.
In einer Information zur mit Oktober in
Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Kfz-Steuer heißt es:
"Zuständig für die Erhebung der Kfz-Steuer von widerrechtlich auf
öffentlichen Straßen imInland verwendeten Kfz ist das Finanzamt, das
zuerst davon erfährt." Mit der jüngsten KfG-Novelle wurde die
Straßenpolizei verpflichtet, Übertretungen der Bestimmung zum Fahren
mit ausländischen Kennzeichen dem Finanzministerium zu melden. Wird
das Fahrzeug nach Ablauf der Frist von einem Monatim Inland ohne
Zulassung verwendet, liegt ein Gesetzesverstoß vor.