Kammerumlage: Sind die Lasten gerecht verteilt?
Sinkende Margen, verschärfte Auflagen und schleppende Geschäfte liegen dem Autohandel schwer im Magen. Der Kostendruck auf die Betriebe steigt und auch verpflichtende Abgaben wie etwa jene an die WKO stehen dabei im Fokus. Wie der aktuelle Fall eines Händlers ("Thema" auf den Seiten 12/13) zeigt, fühlen sich diese auch ungerecht behandelt: Während der Autohandel die Kammerumlage 1 (KU 1), also 0,3 Prozent der Vorsteuersumme, abliefern muss, gelten für importeurseigene Betriebe offenbar andere Regeln. Gerecht oder ungerecht?