Bis zu 2.500 Unfalltote weniger verspricht sich die EU vom automatischen Unfallmeldesystem eCall. Doch gleichzeitig warnen Konsumentenschützer und Vertreter des markenfreien Kfz-Gewerbes davor, dass die Autohersteller derartige Systeme zur Monopolisierung des Reparaturgeschäfts nützen könnten. Darauf hat das EU-Parlament reagiert: Anfang Dezember verschob es den verpflichtenden Einbau von eCall auf 2018 und hielt fest, dass ausschließlich die (europaweit unter der Nummer 112 erreichbare) Notrufzentrale alarmiert werden darf. Übertragen werden dürfen ausschließlich der Unfallort und der Unfallzeitpunkt, die Fahrzeugklasse sowie die Treibstoffart. Eine Ortung vor einem Unfall ist ebenso verboten wie eine Datenweitergabe an dritte Parteien.

"Offen und transparent"

ÖAMTC-Experte Stefan Saumweber begrüßt diese Feststellung ebenso wie die von den Straßburger Parlamentariern erhobene Forderung nach einer "standardisierten, sicheren und diskriminierungsfrei zugänglichen Schnittstelle für den Austausch von Kfz-Daten". Auch Komm.-Rat Ing. Wolfgang Dytrich, Berufsgruppensprecher des heimischen Teilehandels, zeigt sich zufrieden: "Wir begrüßen es, dass die Voraussetzungen für ein offenes und transparentes System geschaffen werden." Allerdings müsse auch bei zukünftigen Telematikanwendungen für Reparatur und Wartung darauf geachtet werden, dass der Fahrzeughalter "Herr des Verfahrens" bleibt.