Das Notrufsystem "eCall" wird für alle neuen Pkws und Transporter
vorgeschrieben - allerdings erst ab April 2018 und nicht, wie bisher
geplant, ab Oktober 2015. Die längere Vorlaufzeit soll auch dem
Datenschutz zugute kommen.
Bis zu 2.500 Unfalltote weniger verspricht sich die EU vom
automatischen Unfallmeldesystem eCall. Doch gleichzeitig warnen
Konsumentenschützer und Vertreter des markenfreien Kfz-Gewerbes
davor, dass die Autohersteller derartige Systeme zur Monopolisierung
des Reparaturgeschäfts nützen könnten. Darauf hat das EU-Parlament
reagiert: Anfang Dezember verschob es den verpflichtenden Einbau von
eCall auf 2018 und hielt fest, dass ausschließlich die (europaweit
unter der Nummer 112 erreichbare) Notrufzentrale alarmiert werden
darf. Übertragen werden dürfen ausschließlich der Unfallort und der
Unfallzeitpunkt, die Fahrzeugklasse sowie die Treibstoffart. Eine
Ortung vor einem Unfall ist ebenso verboten wie eine Datenweitergabe
an dritte Parteien.
"Offen und transparent"
ÖAMTC-Experte Stefan Saumweber begrüßt diese Feststellung ebenso wie
die von den Straßburger Parlamentariern erhobene Forderung nach einer
"standardisierten, sicheren und diskriminierungsfrei zugänglichen
Schnittstelle für den Austausch von Kfz-Daten". Auch Komm.-Rat Ing.
Wolfgang Dytrich, Berufsgruppensprecher des heimischen Teilehandels,
zeigt sich zufrieden: "Wir begrüßen es, dass die Voraussetzungen für
ein offenes und transparentes System geschaffen werden." Allerdings
müsse auch bei zukünftigen Telematikanwendungen für Reparatur und
Wartung darauf geachtet werden, dass der Fahrzeughalter "Herr des
Verfahrens" bleibt.