Sinkende Margen, verschärfte Auflagen und schleppende Geschäfte
liegen dem Autohandel schwer im Magen. Der Kostendruck auf die
Betriebe steigt und auch verpflichtende Abgaben wie etwa jene an die
WKO stehen dabei im Fokus. Wie der aktuelle Fall eines Händlers
("Thema" auf den Seiten 12/13) zeigt, fühlen sich diese auch
ungerecht behandelt: Während der Autohandel die Kammerumlage 1 (KU
1), also 0,3 Prozent der Vorsteuersumme, abliefern muss, gelten für
importeurseigene Betriebe offenbar andere Regeln. Gerecht oder
ungerecht?
Wäre ein Ungleichgewicht
"Es würde ein Ungleichgewicht herrschen, wenn für die Autohäuser der
Importeure andere Regeln gelten sollten", sagt Komm.-Rat Manfred
Ellensohn, Geschäftsführer Autohaus Ellensohn und LGO des
Vorarlberger Kfz-Handels. "Wenn dies so ist, sollte eine
Gleichstellung für alle Agierenden erfolgen, dennauch Retailbetriebe
verkaufen die Fahrzeuge an Letztverbraucher." Nicht zu vergessen sei
zu erwähnen, dass Handelsunternehmen, die an Subhändler lieferten,
ebenso fakturierten wie auch die belieferten Unternehmen. Zur
Bezahlung der KU 1 generell meint Ellensohn, dass diese durchaus
gerechtfertigtsei. "Weil auch Interessenvertretungen auf
freiwilliger Basis wie etwa in der Schweiz auch Geld kosten."
Gute Finanzgebarung
"Grundsätzlich hat die Wirtschaftskammer eine sehr gute
Finanzgebarung und wir brauchen sie", sagt Markus Kaufmann,
Geschäftsführer Autohaus Kaufmann/Kaprun und LGO des Salzburger
Kfz-Handels. Dies bringe Vorteile, speziell auch für die
Standesvertretung. Für die Kammerumlagen werden entsprechende
Gegenleistungen erbracht, auch wenn angesichts sinkender Margen jeder
zu erbringende Beitrag spürbar sei. Was die offenbar begünstigten
Retailbetriebe der Importeure betrifft, würde sich Kaufmann auch eine
Gleichstellung wünschen. "Wenn mehr Betriebe zahlen würden, wäre es
vielleicht auch möglich, dass der prozentuelle Anteil gesenkt werden
könnte."
Nicht nachvollziehbar
"Wenn für Retailbetriebe der Importeure andere Regeln gelten würden,
wäre das nicht nachvollziehbar", sagt Komm.-Rat Mag. Hubert
Aichlseder, Geschäftsführer Autohof/Klagenfurt und LGO des Kärntner
Kfz-Handels. Sei dies der Fall, bedürfe es entsprechender
Adaptierungen. Generell ist Aichlseder der Meinung, dass die
Grundumlage im Verhältnis zu vergleichbaren Ländern wie etwa
Deutschland günstig sei. "Die deutschen Kollegen haben mit ihren
freiwilligen Verbänden höhere Aufwendungen als wir für unsere
Standesvertretung. Es wäre ungeschickt, das System zu verändern. Die
Kammer tue mit Wifiund Außenhandelsstellen etwas, "was auch viel
bringt".
Wichtige Institution
"Sollten die Betriebe der Importeure weniger zahlen, wäre das
ungerecht", sagt Mag. Dieter Unterberger, Geschäftsführer Unterberger
Automobile/Kufstein und LGO des Tiroler Fahrzeughandels.
Grundsätzlich sei die Wirtschaftskammer eine wichtige Institution,
die ihre Berechtigung habe und deren Finanzierung über Kammerumlagen
gegeben sei. "Sie bietetauch entsprechende Leistungen. Dies reicht
vom Lobbying für die Branche bis zu ihrem Wirken, um Dinge im Sinne
der Branche positiv zu verändern, aber auch die geplante Realisierung
von negativen Veränderungen bereits im Vorfeld zu verhindern oder,
wenn es sein muss, auch mit Vehemenz abzuwehren."
Grundumlage ist angemessen
"Das Landesgremium des oberösterreichischen Fahrzeughandels
finanziert sich weder durch die KU 1 noch von der KU 2, sondern durch
die Grundumlage", sagt Adolf Seifried, Geschäftsführer Auto Seifried
und LGO des oberösterreichischen Fahrzeughandels. "Deren jährliche
Gebühr ist sehr gering, daraus resultiert unser Budget." Daher findet
Seyfried die Grundumlage durchaus angemessen. "Gäbe es unsere
Standesvertretung nicht, dann wäre - wie etwa das jüngste Beispiel
zeigt - die NoVA-Erhöhung in einer Art und Weise gekommen, mit der
ein österreichischer Autohändler wohl nicht mehr hätte leben können.
Dies sollteman sich vor Augen halten."
Wer soll Interessen vertreten?
"Wenn manche Unternehmer glauben, dass die KUs zu hoch sind und sie
keine Vertretung brauchen, würde mich interessieren, wer unsere
Interessen vertritt, wenn es hart auf hart geht", sagt Ing. Wolfgang
Schirak, Schirak Automobile/St. Pölten und LGO des
niederösterreichischen Fahrzeughandels. Vor allem die jüngste
Vergangenheit habe gezeigt, dass es eine Vertretung brauche. Es habe
zwar Steuererhöhungen gegeben, "es hätte aber viel grimmiger
ausgesehen, wenn es die Standesvertretung nicht gegeben hätte".
Letztendlich würde ohne Standesvertretung wohl niemand Paroli bieten
können, weil es "allen anderen, die es nicht betrifft, vermutlich
völlig egal wäre".
Immer die Leistung gegenrechnen
"Man sollte natürlich immer auch gegenrechnen, was man durch die
Kammer gewinnt. Tut man das, dann passt es auch wieder", sagt
Komm.-Rat Ing. Klaus Edelsbrunner, Geschäftsführer Autohaus
Edelsbrunner/Graz und LGO des steirischen Fahrzeughandels. Die
Grundumlage "sei im Verhältnis zur Gegenleistung" durchaus
angemessen. Als "ungerecht" bezeichnet Edelsbrunner, dass
importeurseigene Betriebe bevorzugt werden könnten. Dadurch entstehe
ein Ungleichverhältnis zwischen den Betrieben. Edelsbrunner spricht
sich dafür aus, dass auch Importeursbetriebe im selben Ausmaß wie
alle anderen die KU 1 bezahlen sollten.
Wir haben andere Sorgen
Wenig Verständnis äußert Komm.-Rat Walter Benda, Geschäftsführer
Autohaus Benda/Wien, in Zusammenhang mit der Diskussion um die Höhe
der Kammerumlagen: "Wenn jemand in Zeiten wie diesen Zeit hat, sich
mit diesem Thema zu beschäftigen, kann ich mich nur wundern."
Immerhin habe die Kammer bewiesen, dass sie imstande war, einiges zu
bewirken. "Funktionäre sind ehrenamtlich tätig, sie setzen sich zum
Wohle unserer Branche ein. Wir haben wirklich wichtiger Themen." Das
Geschäft gehe nicht nur schlecht, sondern sehr schlecht "und 2015
wird sicher nicht besser werden". Die Höhe der Umlagen sei
angemessen: "Es wird etwas geleistet, wie jüngst die Abschwächung des
NoVA-Gesetzes gezeigt hat."
Es braucht eine Finanzierung
"Sollte sich bewahrheiten, dass es bei der Verrechnung der
Kammerumlagen Ungleichheiten gibt, finde ich das nicht gerecht", sagt
Komm.-Rat Gerhard Schranz, Geschäftsführer Autohaus Schranz und LGO
des burgenländischen Fahrzeughandels. Letztendlich sollte gleiches
Recht für alle zu fairen Wettbewerbsbedingungen gelten. Dass es eine
Standesvertretung geben müsse, die den Sorgen und Nöten ihrer
Mitglieder Gehör schenke und sich auch entsprechend einsetze, stehe
außer Zweifel. "Dafür braucht es auch eine entsprechende
Finanzierung, die durchaus angemessen ist." Darüber hinaus sei der
für das Landesgremium relevante Anteil, die Grundumlage, fair
bemessen.