November 2014 stattfand. Die Seitenanzahl von 25 zeigt, wie dringend die Sache schon nötig war. Hauptsächlich handelt es sich um die übliche Abschreibübung relevanter EU-Richtlinien, ECE-Regelungen und einiger EN und ÖNORMEN. Darüber hinaus wird auf Basis des EU-Rechts der Versuch gestartet, von Ausländern, die ein Verkehrsdelikt in Österreich begangen haben, Geld einzufordern.

Den Großteil der Änderungen machen die Tabellen 3e für genehmigungspflichtige Teile aus. Die Zahl an einzelnen zu erfüllenden Kategorien hat sich für Pkws auf 70 erhöht. Im Teil B der Tabellen 3e für zwei- und dreirädrige Kfz hat man einen Bock geschossen, indem man als Rahmenrichtlinie, nach der die Genehmigung erfolgt, die richtige RiLi 2002/24/EG auf die nicht zutreffende 2007/46/EG (vierrädrige Fahrzeuge) geändert hat. Motorräder waren dem BMVIT noch nie sehr wichtig, weitere Kommentare spare ich mir.

Sehr genau nimmt man im BMVIT die Kontrolle der maximal zulässigen Breite von Lkws im Verkehr. Jetzt kamen noch Teile von Zurrmitteln hinzu, die 50 mm nach außen stehen dürfen, aber mit einem Radius von 2,5 mm abgerundet sein müssen. Bei Ladebrücken sind es Abrundungen von 5 mm. Wer soll denn das kontrollieren?

Transportunternehmern kann man die mehrmalige Lektüre des neuen Risikoeinstufung-Paragrafen 60 a empfehlen: Beim ersten Lesen versteht man die Gewichtungsfaktoren und Divisionen durch die Anzahl der Kontrollen sicher nicht. Dann wird noch eine prozentuelle Relation zum Durchschnitt aller Unternehmen gebildet. Als Außenstehender hat man das unbestimmte Gefühl, dass hier entweder totes Recht geboren wird oder Arbeitsinspektoren an akutem Beschäftigungsmangel gelitten haben.

Schwierigkeiten garantierter Art kann man der Schneekettenregelung im§4 voraussagen, da eine laut Austrian Standards noch gar nicht verbindliche EN-Norm 16662 zitiert wird, die eigentlich im Wesentlichen Gleitschutzeinrichtungen (sprich Anfahrhilfen) beinhaltet. Man kann allen Händlern und Konsumenten, die in ernsthaften Bergregionen beheimatet sind, nur dringend vor unbedachtem Vertrieb oder Verwendung mancher so geprüfter Netze abraten. Ich weiß, wovon ich spreche, sind die österreichischen Normen V 5117 und 5119 unter meiner Leitung und mit unzähligen Testfahrten entstanden. Vor allem wird eine Begriffsverwirrung beim weniger Eingeweihten erzeugt, dennGleitschutzeinrichtung ist ein Oberbegriff, der auch Produkte zum Entkommen der Parklücke beinhaltet, während eine Schneekette zum Bewältigen extremer alpiner Straßenverhältnisse dient.

Dass EU-Richtlinien auch nicht immer das Gelbe vom Ei sind, zeigt beispielhaft das Formular aus Richtlinie 2011/82/EU zur Einforderung von Strafgeld, wenn Ausländer Verkehrsdelikte in Österreich begehen. Es handelt sich um ein Thema, das beim hohen Verkehrsanteil von Ausländern in Österreich besonders wichtig ist. Am 7. November 2014 hätte bereits ein Bericht an die Kommission ergehen sollen, jetzt gibt es erst das Formular dazu. Ob die Angelegenheitje funktionieren wird, steht ohnedies in den Sternen. Beispielsweise wird die Frist für die Bezahlung des Delikts mit 4 Wochen ab Ausfertigung angesetzt. Ich sitze da z. B. in Bulgarien, es kann schon 14 Tage oder mehr dauern, bis mir das in Deutsch verfasste Blatt entgegenflattert. Zunächst verstehe ich natürlich gar nichts, also Freund fragen. Dann habe ich natürlich keine Euros, wahrscheinlich ist eine Internetüberweisung auch nicht drinnen. Mit der Behörde Kontakt aufzunehmen, ginge laut Formular nur in Deutsch und ich nix Lenker. Die einfachste Alternative würde ich im Papierkübel sehen, sollen die Österreicher doch schauen, wie sie mich erwischen. Das Verfahren könnte allerdings einen weiteren Haken haben. Über nationale Kontaktstellen sollen Daten über Fahrzeuge und deren Halter quer durch Europa bekannt gegeben werden, worauf der Staat des Delikts den Halter des Fahrzeugs dann direkt anschreibt. Bulgarische Bezirksverwaltungen kommen ganz einfach zu unseren Daten. Wäre ich im mittleren Management einer Verbrecherbande, würde ich schon einige Ideen entwickeln, um meine Karriere voranzutreiben.