Grundsätzlich hält die Steuerreform-Kommission die Höhe des monatlichen Sachbezugs von 1,5 Prozent des Neupreises - jährlich rund 250 Millionen Euro für die Staatskasse - für zu "gering" und empfiehlt gleichzeitig eine Erhöhung auf 2 Prozent, wobei für Fahrzeuge, die einen niedrigen CO2-Ausstoß haben, die alte Regelung gelten soll. Ob der Öko-Gedanke dabei nicht nur ein Vorwand ist, sei dahingestellt: Würde die Kommission sonst mit einem Steuermehraufkommen von 50 Millionen Euro rechnen?