Bei den die Kfz-Branche dominierenden Familienbetrieben hat ein Testament drei entscheidende Aufgaben: Es dient der Sicherung vorhandener Werte, legt eine Nachfolgeregelung fest und wahrt gleichzeitig den Familienfrieden. Das klingt einfacher, als es vielfach ist. Das Testament soll dabei auch die sich stetsändernden wirtschaftlichen Umstände beachten -was aber kein Problem ist, da es sich jederzeit weitgehend formfrei abändern lässt.

Entscheidende Vorkehrungen

Die größte Gefahr besteht, wenn kein Testament errichtet wird, da sich ein Unternehmer auf die "gesetzliche Erbfolge" verlässt. Damit werden sämtliche gestalterischen und steuerlichen Möglichkeiten vernachlässigt: Etwa, schon zu Lebzeiten ausdrücklich festzulegen, wer im Todesfall für die Nachfolge nicht infrage kommt. Oder gleichzeitig zu regeln, was für die Kinder und die Ehefrau zum Ausgleich als "Pflichtteil" heranzuziehen ist. Oder auch eine Erbfolge für jene zu fixieren, denen kein gesetzliches Erbrecht zusteht -etwa der Lebensgefährtin, die ohne Testament zwangsläufig leer ausgehen würde.

Für alle Fälle

Parallel zum Testament sollte eine Vorsorgevollmacht verfasst werden. Sie regelt, wer im Fall der Behinderung und Entscheidungsunfähigkeit des "Chefs" die operative Führung des Unternehmens übernimmt. Schließlich muss bei einem schweren Unfall ohne ein plötzliches Ableben das Tagesgeschäft weitergehen. Allenfalls sollte dies auch mit entsprechenden Prokura-Erteilungen abgesichert werden.

Eine Vorsichtsmaßnahme ist die Nominierung eines Vermögenssachwalters. Ihm wird bereits testamentarisch vorgegeben, wie im Todesfall die Geschicke des Unternehmens weitergehen sollen. Dies wird besonders dann erforderlich sein, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, deren Erbansprüche sicherzustellen sind. Ansonsten könnte der wohl wenig wünschenswerte Fall eintreten, dass ein Vormundschaftsgericht ins Unternehmen "hineinregiert".

Hausfrieden in Gefahr

Kein Testament -das bedeutet, dass jeder Erbe mit einer Quote an jedem einzelnen Vermögenswert beteiligt wird. Mühsame Verhandlungen für einen Erbvertrag unter den Miterben sind dann die Folgen. Mit dem Ergebnis, dass der vom Verstorbenen oft nur mühsam gekittete Hausfrieden zu Bruche geht. Die Abhandlung der Verlassenschaft bis zur endgültigen Einantwortung kann Jahre in Anspruch nehmen und Kosten verursachen, die zulasten des mühsam vom Verstorbenen geschaffenen Vermögens gehen.

StrategischeÜberlegungen

Nicht zuletzt kann ein Testament dazu dienen, sichüber die strategische Planung und Ausrichtung des Unternehmens stärker den Kopf zu zerbrechen. Oft sind die im Gesellschaftsvertrag getroffenen Vereinbarungen und Regelungen für die Übertragung der Gesellschaftsanteile längst veraltet und vom Alltag überholt. Vielleicht ist eine neue Gesellschaftsform für die Zukunft besser als die alte? Manchmal wird es durchaus sinnvoll sein, das operative Geschäft von dem bereits geschaffenen Vermögen zu trennen -und dafür auch unterschiedliche testamentarische Verfügungen zu treffen. Maßnahmen, die unabhängig von einem Todesfall eine externe Weitergabe des Betriebes erleichtern.

Frisches Blut

Ein Testament kann als letztwillige Verfügung auch zur Blutauffrischung dienen -wenn für den Todesfall Fremdmanager ans Ruder kommen, womit möglicherweise Streitigkeiten zwischen den Erben in Grenzen gehalten werden. Schließlich ist nicht jeder Erbe zum Manager geboren. Der einem emotional nahestehende Nachfahre muss nicht immer der richtige Nachfolger sein. Dem Wohl der Erben kann es durchaus dienlicher sein, sie an den Früchten des Unternehmens und nicht an dessen Führung zu beteiligen. Selbst Adoptionen könnten daher im einen oder anderen Fall ins Auge gefasst werden.

Letztlich hat ein Testament den Vorteil, nichts Endgültiges, Unumstößliches zu sein. Vielleicht motiviert eine derartige Regelung den einen oder anderen, sich besonders anzustrengen. Fähige Personen bekommen so schon zu Lebzeiten die Möglichkeit, sich ins Unternehmen einzubringen. Mit dem Vorteil, dass sie im Fall des Falles nicht schlagartig ins kalte Wasser springen müssen. Sie wissen dann schon, wo es in Zukunft langgehen soll. Das entspricht der Managementnachfolge in vielen Konzernen und dürfte auch in Klein-und Mittelbetrieben einer geregelten Unternehmensnachfolge mehr als dienlich sein.

Vorzeigefirma seit drei Generationen

Mit 113 Jahren ist das Autohaus Robinson derälteste Kfz-Betrieb der Steiermark. Entscheidenden Anteil daran hatten die gut vorbereiteten Firmenübergaben: 1950 folgte Dr. Harald Robinson auf seinen Vater Douglas, der in der Zeit der "Herrenfahrer" die Marken Steyr und Opel nach Graz gebracht hatte. Nach schwerer Krankheit verstarb der Sohn des Firmengründers 1983. "Ein klares Testament hat für eine reibungslose Weiterführung gesorgt", erinnert sich Heinz P. Robinson, der damals sämtliche Geschäftsanteile übernahm, während der Erbteil seiner Mutter und seiner beiden Schwestern finanziell abgegolten wurde.Heute bindet Robinson dievierte Generation in das Unternehmen ein: Tochter Verena fungiert seit dem Vorjahr als Finanzchefin, Sohn Christoph neben seinem Jus-Studium als Kommanditist. Teresa, die jüngste Tochter, absolviert derzeit die Handelsakademie. Auf die vierte Generation wartet eine bestens aufgestellte Firmengruppe samt Beteiligungen im Tourismus-und Einzelhandelsbereich: Zu verdanken ist dies nicht zuletzt den stets klaren Nachfolgeregelungen. (HAY)