Ein Testament ist weder eine Krankheits-noch eine Alterserscheinung:
Es ist eine Frage der Vermögensund Unternehmenssicherung. Daher wäre
es völlig falsch, den "letzten Willen" als Tabu-Thema zu betrachten.
Bei den die Kfz-Branche dominierenden Familienbetrieben hat ein
Testament drei entscheidende Aufgaben: Es dient der Sicherung
vorhandener Werte, legt eine Nachfolgeregelung fest und wahrt
gleichzeitig den Familienfrieden. Das klingt einfacher, als es
vielfach ist. Das Testament soll dabei auch die sich stetsändernden
wirtschaftlichen Umstände beachten -was aber kein Problem ist, da es
sich jederzeit weitgehend formfrei abändern lässt.
Entscheidende Vorkehrungen
Die größte Gefahr besteht, wenn kein Testament errichtet wird, da
sich ein Unternehmer auf die "gesetzliche Erbfolge" verlässt. Damit
werden sämtliche gestalterischen und steuerlichen Möglichkeiten
vernachlässigt: Etwa, schon zu Lebzeiten ausdrücklich festzulegen,
wer im Todesfall für die Nachfolge nicht infrage kommt. Oder
gleichzeitig zu regeln, was für die Kinder und die Ehefrau zum
Ausgleich als "Pflichtteil" heranzuziehen ist. Oder auch eine
Erbfolge für jene zu fixieren, denen kein gesetzliches Erbrecht
zusteht -etwa der Lebensgefährtin, die ohne Testament zwangsläufig
leer ausgehen würde.
Für alle Fälle
Parallel zum Testament sollte eine Vorsorgevollmacht verfasst werden.
Sie regelt, wer im Fall der Behinderung und Entscheidungsunfähigkeit
des "Chefs" die operative Führung des Unternehmens übernimmt.
Schließlich muss bei einem schweren Unfall ohne ein plötzliches
Ableben das Tagesgeschäft weitergehen. Allenfalls sollte dies auch
mit entsprechenden Prokura-Erteilungen abgesichert werden.
Eine Vorsichtsmaßnahme ist die Nominierung eines
Vermögenssachwalters. Ihm wird bereits testamentarisch vorgegeben,
wie im Todesfall die Geschicke des Unternehmens weitergehen sollen.
Dies wird besonders dann erforderlich sein, wenn minderjährige Kinder
vorhanden sind, deren Erbansprüche sicherzustellen sind. Ansonsten
könnte der wohl wenig wünschenswerte Fall eintreten, dass ein
Vormundschaftsgericht ins Unternehmen "hineinregiert".
Hausfrieden in Gefahr
Kein Testament -das bedeutet, dass jeder Erbe mit einer Quote an
jedem einzelnen Vermögenswert beteiligt wird. Mühsame Verhandlungen
für einen Erbvertrag unter den Miterben sind dann die Folgen. Mit dem
Ergebnis, dass der vom Verstorbenen oft nur mühsam gekittete
Hausfrieden zu Bruche geht. Die Abhandlung der Verlassenschaft bis
zur endgültigen Einantwortung kann Jahre in Anspruch nehmen und
Kosten verursachen, die zulasten des mühsam vom Verstorbenen
geschaffenen Vermögens gehen.
StrategischeÜberlegungen
Nicht zuletzt kann ein Testament dazu dienen, sichüber die
strategische Planung und Ausrichtung des Unternehmens stärker den
Kopf zu zerbrechen. Oft sind die im Gesellschaftsvertrag getroffenen
Vereinbarungen und Regelungen für die Übertragung der
Gesellschaftsanteile längst veraltet und vom Alltag überholt.
Vielleicht ist eine neue Gesellschaftsform für die Zukunft besser als
die alte? Manchmal wird es durchaus sinnvoll sein, das operative
Geschäft von dem bereits geschaffenen Vermögen zu trennen -und dafür
auch unterschiedliche testamentarische Verfügungen zu treffen.
Maßnahmen, die unabhängig von einem Todesfall eine externe Weitergabe
des Betriebes erleichtern.
Frisches Blut
Ein Testament kann als letztwillige Verfügung auch zur
Blutauffrischung dienen -wenn für den Todesfall Fremdmanager ans
Ruder kommen, womit möglicherweise Streitigkeiten zwischen den Erben
in Grenzen gehalten werden. Schließlich ist nicht jeder Erbe zum
Manager geboren. Der einem emotional nahestehende Nachfahre muss
nicht immer der richtige Nachfolger sein. Dem Wohl der Erben kann es
durchaus dienlicher sein, sie an den Früchten des Unternehmens und
nicht an dessen Führung zu beteiligen. Selbst Adoptionen könnten
daher im einen oder anderen Fall ins Auge gefasst werden.
Letztlich hat ein Testament den Vorteil, nichts Endgültiges,
Unumstößliches zu sein. Vielleicht motiviert eine derartige Regelung
den einen oder anderen, sich besonders anzustrengen. Fähige Personen
bekommen so schon zu Lebzeiten die Möglichkeit, sich ins Unternehmen
einzubringen. Mit dem Vorteil, dass sie im Fall des Falles nicht
schlagartig ins kalte Wasser springen müssen. Sie wissen dann schon,
wo es in Zukunft langgehen soll. Das entspricht der
Managementnachfolge in vielen Konzernen und dürfte auch in Klein-und
Mittelbetrieben einer geregelten Unternehmensnachfolge mehr als
dienlich sein.
Vorzeigefirma seit drei Generationen
Mit 113 Jahren ist das Autohaus Robinson derälteste Kfz-Betrieb der
Steiermark. Entscheidenden Anteil daran hatten die gut vorbereiteten
Firmenübergaben: 1950 folgte Dr. Harald Robinson auf seinen Vater
Douglas, der in der Zeit der "Herrenfahrer" die Marken Steyr und Opel
nach Graz gebracht hatte. Nach schwerer Krankheit verstarb der Sohn
des Firmengründers 1983. "Ein klares Testament hat für eine
reibungslose Weiterführung gesorgt", erinnert sich Heinz P. Robinson,
der damals sämtliche Geschäftsanteile übernahm, während der Erbteil
seiner Mutter und seiner beiden Schwestern finanziell abgegolten
wurde.Heute bindet Robinson dievierte Generation in das Unternehmen
ein: Tochter Verena fungiert seit dem Vorjahr als Finanzchefin, Sohn
Christoph neben seinem Jus-Studium als Kommanditist. Teresa, die
jüngste Tochter, absolviert derzeit die Handelsakademie. Auf die
vierte Generation wartet eine bestens aufgestellte Firmengruppe samt
Beteiligungen im Tourismus-und Einzelhandelsbereich: Zu verdanken ist
dies nicht zuletzt den stets klaren Nachfolgeregelungen. (HAY)