Der Tod und die Steuer sind die zwei unvermeidlichen Dinge auf der Welt, sagte Benjamin Franklin. Und beide sind ähnlich unbeliebt, möchte man hinzufügen – besonders die Normverbrauchsabgabe.   

Ausnahmen und Regeln

Diese wird heute nach dem CO2-Ausstoß eines (konventionell angetriebenen) Fahrzeugs berechnet, bis 2014 nach dem Treibstoffverbrauch. Steuerpflichtig sind die Endverbraucher, erst mit der Auslieferung an diese entsteht die Steuerpflicht. Verrechnet und an Vater Staat abgeführt wird die Abgabe vom Händler, außer ein Fahrzeug wird privat importiert oder bei einer Übersiedlung mitgebracht, dann zahlt der Endkunde direkt. Befreit sind u. a. E-Fahrzeuge, Vorführwagen und Tageszulassungen sowie Polizei- oder Diplomatenfahrzeuge. Auch Fahrschulen, Taxi- und Mietwagenunternehmen oder auch Rettungsdienste können sich die NoVA sparen. Selbst für ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug, das in Österreich betrieben wird, ist die Steuer zu berappen, es zählt der Ort der Verwendung. Das gilt auch für Leasingfahrzeuge. Selbst bei einem bereits in Österreich zugelassenen Fahrzeug kann die NoVA „nachträglich“ fällig werden – etwa wenn sich durch einen Umbau die Fahrzeugklasse ändert.