DSGVO: Was muss ich tun?
Wer Kundendaten (von natürlichen Personen) speichert/verarbeitet und verwendet, muss aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung, die ab 25. Mai 2018 anzuwenden ist, eine umfassende und exakte Einwilligung des Kunden haben und „innerbetriebliche Sicherheitsvorkehrungen treffen“.