Verträge: Vertrauen ist gut – Kontrolle wohl besser
Termingetrieben haben zuerst viele Hersteller ihren Partnern neue Vertriebsverträge vorgelegt, weitere werden folgen: Die EU hat auch die noch fehlende Verlängerung der Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor („Kfz-GVO“), die bis Ende Mai 2028 gilt, nachgereicht.