Sachbezug: Wichtige Übergangsregelung
Mit dem Bundesgesetz vom 20. Mai 2020 wird eine Forderung des Fahrzeughandels erfüllt und eine Benachteiligung beim Sachbezug aufgehoben, die sich durch die Covid-19-Sperren bedingten Autoauslieferungsstopp für Autobesteller bzw. Nutzer ergeben hätte. Der ÖAMTC hat diese Regelung begrüsst und fordert eine analoge Lösung bei der NoVA.