Eine VW-Sprecherin erklärte, das Unternehmen werde aufgrund dieses Urteils in weiteren anstehenden Fällen wegen einer Lösung auf die Kunden zugehen.
Das Gericht hatte festgestellt, Volkswagen habe eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB begangen und den Hersteller zur Schadensersatzzahlung gegenüber dem Geschädigten verpflichtet: Im Rahmen der Rückabwicklung des Vertrags wurde VW verpflichtet, den Kaufpreis (31.500 €) zuzüglich 5 % Deliktzins zu erstatten. Der Kunde muss allerdings für 50.000 Kilometer Nutzungsentschädigung bezahlen, die von der Summe abgezogen werde.