Nach einem langjährigen Verfahren hat das Kartellgericht am 12. Mai 2020 Peugeot aufgetragen, von Büchl offen gelegte Kartellrechtsverstöße künftig zu unterlassen. Büchl hatte dort Vorgaben aufgezeigt, mit denen die PSA-Konzerntochter als Generalimporteur für Peugeot Kraftfahrzeuge die Unabhängigkeit der freien Peugeot-Betriebe und damit den freien Wettbewerb manipuliert habe.

Komm.-Rat Josef Schirak als Sprecher des Kfz-Einzelhandels im Bundesgremium, die Bundeswettbewerbsbehörde als nationale Wettbewerbshüterin und der Verband der österreichischen Kfz-Betriebe (VÖK) haben Büchl dabei tatkräftig unterstützt.

Die Entscheidung hat auch Signalwirkung für andere Händlernetze und andere Marken in ganz Europa. Es ist daher davon auszugehen, dass der PSA Konzern die ihm auferlegten wettbewerbsrechtlichen Beschränkungen beim Obersten Gerichtshof bekämpft.

Josef Büchl unterhält in Ried den Peugeot- und Citroën-Handel, in der Niederlassung Schärding mit Sohn Clemens das Autogeschäft mit Opel und Citroën sowie in Mattighofen mit Sohn Joachim das für Peugeot- und Citroën.

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Weitere Details, Interpretationen und Stellungnahmen werden in der AUTO Information 2522, die am 29. Mai erscheint, in der kommenden Juni-Ausgabe von AUTO & Wirtschaft sowie auf www.autoundwirtschaft.at veröffentlicht.