Magazin
02.01.2015.
Kein Umtausch von "verlochten" Pickerln
Begutachtungsplaketten, die nicht mehr verwendungsfähig sind, werden
von den Bezirkshauptmannschaften nicht mehr zurückgenommen und
umgetauscht: Darauf weist Dieter Köllner-Gürsch, Projektleiter bei
der ZBD Verwaltung GmbH&Co KG in Wien, hin. Die Betriebe seien
verpflichtet, alle beschädigten, "verlochten", gestohlenen oder
verlorenen Pickerln zu kennzeichnen.