Wenn Zusperren teuer kommt
Wer als Handelsvertreter aufgrund ausreichender Versicherungsjahre vorzeitig in die Alterspension wechselt, hat keinen Ausgleichsanspruch: Diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs sollten Autohändler bei der Planung ihres Ruhestandsantritts bedenken.