Anstatt einer Netzkündigung werden sowohl der Vertriebs- als auch – in schwächerem Ausmaß – der Servicevertrag adaptiert. „Im Prinzip“ werde jeder derzeit aktive Vertragsbetrieb auch nach Inkrafttreten der „Schirm-GVO“ im Juni 2013 für Mercedes-Benz tätig sein können, erklärt der europäische Händlerverbandspräsident Dr. Alexander Martinowsky: „Obwohl unsere Positionen zunächst weit auseinander gelegen sind, konnten wir in intensiven und konstruktiven Verhandlungen eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden.“ Der Vertriebs- und Marketinggeschäftsführer von Mercedes-Benz Cars Dr. Joachim Schmidt spricht von „langfristig verlässlichen Rahmenbedingungen“ für die Betriebe.
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