Walter Birner hätte es nicht deutlicher sagen können: „Jedes zweite Fahrzeug wird in einer freien Werkstätte repariert”, so der Obmann des VFT (Verband der freien Kfz-Teilehändler in Österreich). „Diese markenungebundenen Betriebe sorgen dafür, dass diese Fahrzeuge die vorgeschriebenen technischen und Umweltstandards erfüllen und sicher am Verkehr teilnehmen. Und das zu fairen Preisen. Damit ermöglichen sie leistbare Mobilität für eine sehr große Zahl an Menschen.“
Auf der anderen Seite des Planeten, in Down Under, ist es nicht viel anders. Und damit es dort auch weiterhin so bleibt, hat die australische Regierung ein Gesetz verabschiedet, das freien Werkstätten den Zugang zu technischen Informationen für Wartung und Reparatur von Fahrzeugen zu einem angemessenen Marktpreis erleichtern soll. Daten, ohne denen an modernen Autos nicht mehr gearbeitet werden kann. Sollte sich ein Hersteller weigern, Informationen weiterzugeben und/oder vorzuenthalten, können sogar Geldbußen verhängt werden.
Initiiert hat dieses neue Gesetz die „Australian Automotive Aftermarket Association“ (AAAA) in Zusammenarbeit mit dem europäischen Schwesterverband FIGIEFA (Fédération Internationale des Grossistes, Importateurs & Exportateurs en Fournitures Automobiles), dessen Vizepräsident Walter Birner im Juni geworden ist: „Australien und Austria unterscheiden sich nicht nur dadurch, dass es bei uns keine Kängurus gibt. Australien hat uns jetzt auch gezeigt, wie der effiziente Schutz freier Kfz-Werkstätten funktionieren kann.“ Birner spricht damit die Bestimmungen an, die in Europa den Zugang zu technischen Informationen in der EU-Kraftfahrzeug-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO) regeln, und die 2023 auslaufen.