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03.04.2018.
Auto-Versicherungsvertrieb
Derzeit laufende Gespräche zur Umsetzung der 2016 veröffentlichten
EU-Richtlinie für den Versicherungsvertrieb in österreichisches Recht
hofft das Bundesgremium des Fahrzeughandels bis Sommer abzuschließen.
Dabei geht es darum, für die Versicherungsvermittlung "in
Nebentätigkeit" zum Fahrzeugverkauf die Aus-und
Weiterbildungserfordernisse einzuschränken: Ein Fahrzeughändler, der
lediglich Kfz-spezifische Versicherungen vermittelt, sollte nicht
verpflichtet werden, Weiterbildungen im gleichen Umfang wie
hauptberufliche Versicherungsvermittler zu absolvieren, die eine
breite Palette von Versicherungen anbieten.