Im gerichtlichen Nachspiel um Luxus-Autohändler Jürgen S. gibt es nun
ein (nicht rechtskräftiges) Urteil.
Im Prozess gegen Jürgen S., der in Zipf und kurzzeitig auch in
Mistelbach einen Fahrzeughandel unter anderen mit den Marken Ferrari,
Maserati, Lotus und Oldtimern betrieb und dessen Unternehmen in die
Insolvenz schlitterten, gibt es nun ein Urteil: "Der Angeklagte wurde
mit Urteil des Landesgerichtes Wels zu einer unbedingten
Freiheitsstrafe in der Dauer von 4 Jahren verurteilt", teilt Mag.
Gerlinde Hellebrand, Leiterin der Medienstelle des Landes Wels, mit.
Der Schuldspruch erfolgte wegen Veruntreuung (Verbringen von
Fahrzeugen, die unter Eigentumsvorbehalt oder im Eigentum von
Leasinggesellschaften standen, Schadenshöhe: 489.964 Euro), wegen
gewerbsmäßigen schweren Betrugs (Erschleichen von Kreditmitteln
verschiedener Banken durch Vorspiegelung, diverse Fahrzeuge würden
als Sicherheit zur Verfügung stehen, wobei teils verfälschte Urkunden
und falsche Beweismittel verwendet worden seien, Schadenssumme:
907.743 Euro) sowie wegen betrügerischer Krida (Zueignung von Bargeld
aus dem Firmenvermögen für eigene Zwecke zum Nachteil diverser
Gläubiger (Schaden: rund 57.000 Euro). In einigen Anklagepunkten
erfolgte ein Freispruch.
Urteil noch nicht rechtskräftig Gründe für die Verurteilung seien
diverse Zeugenaussagen und sichergestellte Urkunden gewesen, der
Angeklagte selbst habe sich nicht geständig verantwortet. "Das Urteil
ist noch nicht rechtskräftig, weil der Verurteilte Rechtsmittel
erhoben hat. Er befindet sich jedoch derzeit neuerlich in
Untersuchungshaft, weil er Weisungen, die ihm anlässlich der
Aufhebung der Untersuchungshaft auferlegt wurden, nicht eingehalten
haben soll", so Hellebrand. (DSC)