Im Einzelnen handelt es sich um die 31. KFG Novelle samt der 7. Prüf-und Begutachtungsverordnungsnovelle und 15. Führerscheingesetznovelle, um die 25. STVO-Novelle, um eine Änderung des Bundesstraßen-sowie des Eisenbahngesetzes und eines Gesetzes über intelligente Verkehrssysteme.

Besonders wichtig sind dieÄnderungen in Zusammenhang mit der §-57a-Überprüfung. Ab 30. September werden ein neues Formblatt für die Ergebnisse der Kontrolle und ein adaptierter Mängelkatalog (Anhang zur PBStV-Novelle) eingeführt. Auswertungen durch die Bundesanstalt für Statistik, die bis dato wertvolle Erkenntnisseüber den Fahrzeugzustand geliefert haben, entfallen: Man hat es verabsäumt, dies im Statistikgesetz zu verankern. Die bereits angekündigte Begutachtungsplakettendatenbank nimmt mit allen ihren Mängeln Gestalt an. Hauptkritikpunkt ist und bleibt, dass diese Datenbank vorwiegend bürokratischen Zwecken dient und kein Bezug etwa zu den technischen Daten der Zulassungsdatenbank aufgebaut wird. Bei Problemen mit Vorschriftsmängeln oder technischen Besonderheiten einzelner Fahrzeuge bei der Überprüfung (etwa Motorabregelungen beim Dieseltest) ist es nach wie vor Sache der ermächtigten Stellen, sich die nötigen Unterlagen zu holen. Ein höchst unnötiger Aufwand, der technische Datensatz bleibt geeigneten Personen verwehrt.

Für einen grenzüberschreitenden Datenaustausch über Verkehrsdelikte wird beim Innenministerium eine eigene Kontaktstelle eingerichtet, die Daten der Zulassungsevidenz an Behörden anderer Staaten weitergibt. Ob es sich dabei um eine Einbahnlösung handeln wird oder ob endlich auch Daten ausländischer Verkehrssünder nach Österreich gelangen werden, muss sich erst herausstellen. Über das ebenfalls realisierte Risikoeinstufungssystem im Güterverkehr ist ein Urteil noch verfrüht: Ob damit schwarze Schafe gefunden werden können, bleibt dahingestellt. Wahrscheinlich wird es jene erwischen,die am meisten unterwegs sind, sodass die Wahrscheinlichkeit von Kontrollen steigt. Dazu hat es übrigens nicht des Ideenreichtums unserer heimischen Bürokraten bedurft: Die Idee stammt aus Brüssel.

Die sachlich technischenÄnderungen des KFG beschränken sich im Wesentlichen auf Leichtmotorräder und Lkws. Leichtmotorräder sind in Zukunft solche mit höchstens 35 kW Leistung, die nicht von Modellen mit mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sein dürfen und ein Leistungsgewicht unter 0,2 kW/kg haben. Für Lkws über 7,5 Tonnen und deren Anhänger mit Breiten über 2,1 Metern werden nach hinten reflektierende Vollkonturmarkierungen und bei einer Länge von über 6 Metern seitliche Teilkonturmarkierungen vorgeschrieben.

Der Rest an gesetzlichen Regelungen soll anderen Verkehrsarten als dem Auto politische Unterstützung bieten. Was es hilft, wird man sehen. Die StVO bringt wie angekündigt Begegnungszonen und Fahrradstraßen. Da die Begegnungen im Straßenraum nicht immer reibungslos ablaufen werden, hätte man nach dem Muster von Boxringen gleichzeitig Konfliktzonen schaffen sollen, wo Meinungsverschiedenheiten in ritterlicher Art bereinigt werden können! Im Eisenbahngesetz werden Fahrgastrechte mit bürokratischen Einrichtungen wie Schienen-Kontrollkommissionen und Schlichtungsstellen gestärkt, was ohne entsprechendes Verkehrsangebot den Bahnverkehr wohl nicht wiederbeleben wird.

Als aktuellösterliches Wunschdenken über die Grundsätze einer philosophischen Verkehrsbetrachtung kann das Gesetz zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern aufgefasst werden. Es wird jedenfalls einen regelmäßigen Telematikbericht(noch nicht in Echtzeit) an den Nationalrat geben, es wird ein Beirat eingerichtet, neue Dienstleister treten auf den Plan und die traurige Verkehrsrealität wird außer Acht bleiben. Die eigene Intelligenz aller am Verkehr Beteiligten ist offensichtlich nicht mehr gefragt.