Kaum zu glauben: Anfang März kamen gleich 7 gesetzliche Änderungen
des BMVIT heraus. Einige davon waren schon seit längerer Zeit
überfällig, so wurde nun endlich die schon 2009 veröffentlichte
Überwachungs-Richtlinie 2009/40 der EU umgesetzt.
Im Einzelnen
handelt es sich um die 31. KFG Novelle samt der 7. Prüf-und
Begutachtungsverordnungsnovelle und 15. Führerscheingesetznovelle, um
die 25. STVO-Novelle, um eine Änderung des Bundesstraßen-sowie des
Eisenbahngesetzes und eines Gesetzes über intelligente
Verkehrssysteme.
Besonders wichtig sind dieÄnderungen in Zusammenhang mit der
§-57a-Überprüfung. Ab 30. September werden ein neues Formblatt für
die Ergebnisse der Kontrolle und ein adaptierter Mängelkatalog
(Anhang zur PBStV-Novelle) eingeführt. Auswertungen durch die
Bundesanstalt für Statistik, die bis dato wertvolle Erkenntnisseüber
den Fahrzeugzustand geliefert haben, entfallen: Man hat es
verabsäumt, dies im Statistikgesetz zu verankern. Die bereits
angekündigte Begutachtungsplakettendatenbank nimmt mit allen ihren
Mängeln Gestalt an. Hauptkritikpunkt ist und bleibt, dass diese
Datenbank vorwiegend bürokratischen Zwecken dient und kein Bezug etwa
zu den technischen Daten der Zulassungsdatenbank aufgebaut wird. Bei
Problemen mit Vorschriftsmängeln oder technischen Besonderheiten
einzelner Fahrzeuge bei der Überprüfung (etwa Motorabregelungen beim
Dieseltest) ist es nach wie vor Sache der ermächtigten Stellen, sich
die nötigen Unterlagen zu holen. Ein höchst unnötiger Aufwand, der
technische Datensatz bleibt geeigneten Personen verwehrt.
Für einen grenzüberschreitenden Datenaustausch über Verkehrsdelikte
wird beim Innenministerium eine eigene Kontaktstelle eingerichtet,
die Daten der Zulassungsevidenz an Behörden anderer Staaten
weitergibt. Ob es sich dabei um eine Einbahnlösung handeln wird oder
ob endlich auch Daten ausländischer Verkehrssünder nach Österreich
gelangen werden, muss sich erst herausstellen. Über das ebenfalls
realisierte Risikoeinstufungssystem im Güterverkehr ist ein Urteil
noch verfrüht: Ob damit schwarze Schafe gefunden werden können,
bleibt dahingestellt. Wahrscheinlich wird es jene erwischen,die am
meisten unterwegs sind, sodass die Wahrscheinlichkeit von Kontrollen
steigt. Dazu hat es übrigens nicht des Ideenreichtums unserer
heimischen Bürokraten bedurft: Die Idee stammt aus Brüssel.
Die sachlich technischenÄnderungen des KFG beschränken sich im
Wesentlichen auf Leichtmotorräder und Lkws. Leichtmotorräder sind in
Zukunft solche mit höchstens 35 kW Leistung, die nicht von Modellen
mit mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sein dürfen und ein
Leistungsgewicht unter 0,2 kW/kg haben. Für Lkws über 7,5 Tonnen und
deren Anhänger mit Breiten über 2,1 Metern werden nach hinten
reflektierende Vollkonturmarkierungen und bei einer Länge von über 6
Metern seitliche Teilkonturmarkierungen vorgeschrieben.
Der Rest an gesetzlichen Regelungen soll anderen Verkehrsarten als
dem Auto politische Unterstützung bieten. Was es hilft, wird man
sehen. Die StVO bringt wie angekündigt Begegnungszonen und
Fahrradstraßen. Da die Begegnungen im Straßenraum nicht immer
reibungslos ablaufen werden, hätte man nach dem Muster von Boxringen
gleichzeitig Konfliktzonen schaffen sollen, wo
Meinungsverschiedenheiten in ritterlicher Art bereinigt werden
können! Im Eisenbahngesetz werden Fahrgastrechte mit bürokratischen
Einrichtungen wie Schienen-Kontrollkommissionen und
Schlichtungsstellen gestärkt, was ohne entsprechendes Verkehrsangebot
den Bahnverkehr wohl nicht wiederbeleben wird.
Als aktuellösterliches Wunschdenken über die Grundsätze einer
philosophischen Verkehrsbetrachtung kann das Gesetz zur Einführung
intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren
Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern aufgefasst werden. Es wird
jedenfalls einen regelmäßigen Telematikbericht(noch nicht in
Echtzeit) an den Nationalrat geben, es wird ein Beirat eingerichtet,
neue Dienstleister treten auf den Plan und die traurige
Verkehrsrealität wird außer Acht bleiben. Die eigene Intelligenz
aller am Verkehr Beteiligten ist offensichtlich nicht mehr gefragt.