In der Nationalratssitzung vom 6. Juli wurde nun die angekündigte Verlängerung der §57a-Intervalle beschlossen. Im Rahmen der 42. Novelle des Kraftfahrgesetzes wurde nun das Intervall von 4-2-2-2-1 für einen großen Teil der Fahrzeuge wie M1, L oder Anhänger festgelegt.
Ausgenommen sind Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge. Nicht unter diese neue Regel fallen darüber hinaus historische Fahrzeuge, für die weiterhin ein Zweijahresintervall gilt, sowie landwirtschaftliche Anhänger mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h, aber nicht mehr
als 40 km/h. Hier bleibt eine eigene Regel mit erster Begutachtung nach drei Jahren, danach alle
zwei Jahre.
Neue Regelung ab 19. Mai 2027, ohne Überziehung
Die wichtigste Begleitregelung ist die Abschaffung der Nachfrist. Eine Überziehung ist nicht mehr möglich, dafür kann die Überprüfung schon vier Monate vor dem vorgesehenen Begutachtungsmonat durchgeführt werden. Die neue Regelung soll nun am 19. Mai 2027 in Kraft treten und nicht wie ursprünglich geplant im Oktober 2026.
Neben der Verlängerung der Pickerl-Intervalle bringt die KFG-Novelle weitere Änderungen. Werkstätten sollen entlastet werden, da die Aufbewahrungspflicht für eine zweite Ausfertigung des Gutachtens über die wiederkehrende Begutachtung entfällt.
Außerdem wurden Übergangsbestimmungen für die neuen Pickerl-Intervalle einschließlich der Ausgabe von Austauschplaketten geschaffen. Denn die aktuellen Plaketten können bei den Plakettenausgabe-Stellen im Hinblick auf die richtige Ablauffrist getauscht werden.
Umsetzung in ZBD und Vecos
Mit dem Beschluss im Nationalrat beginnt die Umsetzung in der Zentralen Begutachtungsplaketten-datenbank ZBD. „Wir werden alle erforderlichen Änderungen im Laufe des Jahres implementieren und am 19. Mai 2027 live schalten“, berichtet Markus Singer, Leiter Vertrieb Vecos bei ZBD Verwaltung GmbH. „Parallel dazu werden natürlich auch alle erforderlichen Anpassung in Vecos umgesetzt.“
Für den Autofahrer sind die neuen Intervalle und vor allem die neuen Fristen entscheidend. „Hier hilft der neue digitale Service mit Erinnerungsfunktion am Smartphone“, verweist Singer auf die jüngste Neuerung in der ZBD.
