Die Verlängerung der Pickerl-Intervalle im Rahmen der Deregulierungs-Maßnahmen von Josef Schellhorn (wir haben in Print und Online umfassend berichtet) sorgt in der Branche nach wie vor für Aufregung. Auch politisch ist die Veränderung umstritten und so hat FPÖ -Nationalratsabgeordneter Christian Hafenecker, MA – mit einigen weiteren Mandataren – eine parlamentarische Anfrage an Minister Peter Hanke gestellt.

Weiterlesen: Wege zur Vereinfachung

In 9 Fragen zur „Neuregelung Pickerl-Intervalle“ werden Mängel-Statistiken zu Antrieb, Alter, Fahrzeugklasse und Art des Mangels erbeten und seitens des Ministeriums mit einer umfassenden Tabelle aus der Zentralen Begutachtungsplakettendatenbank übermittelt. 

§57a-Mängelstatistik 2024/2025

Fahrzeug-klasse Jahr Mängel-grad Gesamt-gutachten 3 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre 9 Jahre 10 Jahre
M1 2024 LM 2.039.779 35,30% 55,50% 63,80% 71,60% 77,90% 82,70% 86,00%
M1 2025 LM 1.992.684 34,90% 55,50% 63,40% 70,70% 77,40% 82,60% 86,20%
M1 2024 SM 2.039.779 18,70% 27,60% 29,10% 32,20% 34,80% 38,10% 40,70%
M1 2025 SM 1.992.684 18,10% 28,60% 28,40% 30,80% 33,70% 36,70% 39,80%
M1 2024 GV 2.039.779 0,10% 0,20% 0,20% 0,20% 0,30% 0,30% 0,40%
M1 2025 GV 1.992.684 0,10% 0,20% 0,20% 0,20% 0,20% 0,30% 0,40%
L 2024 LM 157.136 34,90% 40,40% 41,90% 43,70% 44,60% 45,90% 46,60%
L 2025 LM 155.265 33,70% 40,10% 41,80% 43,50% 46,00% 46,20% 47,50%
L 2024 SM 157.136 37,70% 37,30% 32,80% 32,30% 31,50% 31,80% 31,80%
L 2025 SM 155.265 39,00% 37,70% 32,30% 33,10% 32,70% 32,00% 32,40%
L 2024 GV 157.136 0,40% 0,40% 0,40% 0,30% 0,30% 0,30% 0,30%
L 2025 GV 155.265 0,30% 0,40% 0,30% 0,30% 0,30% 0,30% 0,40%
01, 02 2024 LM 110.275 23,10% 32,40% 34,90% 37,50% 40,90% 45,90% 47,20%
01, 02 2025 LM 110.731 25,20% 33,10% 36,40% 39,20% 41,00% 45,20% 48,8%
01, 02 2024 SM 110.275 16,90% 21,60% 20,90% 22,10% 23,50% 24,00% 24,70%
01, 02 2025 SM 110.731 18,10% 21,40% 21,50% 21,90% 22,70% 24,60% 25,30%
01, 02 2024 GV 110.275 0,50% 0,60% 0,70% 0,60% 0,60% 0,60% 0,70%
01, 02 2025 GV 110.731 0,50% 0,80% 0,70% 0,70% 0,60% 0,70% 0,70%

Quelle: Parlament/ZBD

Hoher Anteil an schweren Mängeln

Die wichtigsten Informationen haben wir hier in einer kurzen Tabelle zusammengefasst. Besonders relevant ist dabei wohl der hohe Anteil an schweren Mängeln nach 3 Jahren: bei Pkws (M1) sowie bei Anhängern trifft das auf mehr als 18 Prozent der überprüften Fahrzeuge zu, bei Zweirädern (L) bei 39 Prozent. Nach neuer Regelung sollen diese Fahrzeuge nun jeweils ein Jahr länger unüberprüft im Verkehr bleiben. Noch höher ist die Zahl schwerer Mängel nach 5 Jahren, (28 Prozent der M1- und 37 Prozent der L-Fahrzeuge mit schwerem Mangel). 

Beraten statt Strafen?

Die letzte Frage bezieht sich auf die Anwendung des Prinzips „Beraten statt Strafen“ bei der Revision der §57a-Begutachtungsstellen. Revisionsbehörden seien die Länder, so der Minister: „Im Rahmen deren Revisionstätigkeit werden in der Regel keine Strafen ausgesprochen, sondern gegebenenfalls mittels Anordnungen an die Begutachtungsstellen die Herstellung einer gesetzeskonformen Begutachtungstätigkeit angestrebt. 

Mehr dazu: Parlamentarische Anfrage 
Über diesen Link können Sie die parlamentarische Anfrage „Neuregelung Pickerl-Intervalle“ sowie den Link zur Antwort abrufen