- Ein wesentliches Ziel war, den unabhängigen Werkstätten den uneingeschränkten Zugang zu wesentlichen Vorleistungen wie Ersatzteile, Werkzeuge, Schulungen und technischen Informationen zu sichern. Da habe es bloß einige Schwierigkeiten beim Zugang zu fahrzeuginternen Daten gegeben. Auch Reparatur-und Wartungsinformationen
waren nicht immer verfügbar. Das könne auch damit zusammenhängen, dass für diesen Zugang "umfangreiche Investitionen erforderlich sind, um technologisch anspruchsvollere Fahrzeuge reparieren zu können".
- Ein weiteres EU-Ziel ist und bleibt der ausreichende Wettbewerb innerhalb der Markennetze. Daher dürfen Bewerber bei der Autorisierung als Markenwerkstätte nur nach qualitativen Kriterien beurteilt werden. Jegliche quantitative Selektion ist verboten. Dennoch ging die Zahl der Vertragswerkstätten kontinuierlich zurück. Die Kommission konnte allerdings "nach ihren Erfahrungen" keine Praktikenerkennen, geeigneten Bewerbern "den Zugang zu ihren Netzen zu verweigern".
- Verboten ist und bleibt jegliche Behinderung der Geschäfte freier Ersatzteilanbieter. Da es gegenüber den Ersatzteilen der Kfz-Hersteller große Preisunterschiede gibt, muss der Zugang der Ersatzteilhersteller zu diesen Kfz-Anschlussmärkten weiterhin geschützt werden. Nach Brüsseler Erfahrungen stehen "für die gängigsten Teile in der Regel Alternativen zur Verfügung und verwenden unabhängige Werkstätten häufig solche Ersatzteile". Es gebe zwar Hinweise, dass diese "nach wie vor mit gewissen Schwierigkeiten konfrontiert seien". Doch sind "bei der Kommission in diesem Bereich keine Kartellbeschwerden eingegangen".
- Letztlich stellte die Kommission die Frage, ob die Kfz-GVO missbraucht werde, um Händler und Werkstätten unter Druck zu setzen. Dazu seien zwischen 2010 und 2020 keine Beschwerden eingegangen, "dass Anbieter wettbewerbsförderndes Verhalten durch mittelbaren Druck oder mittelbare Drohungen gegen Händler behindert hatten". Man sei sich bewusst, dass "Händler häufig die schwächere Partei bei Vereinbarungen mit Anbietern sind". Das sei jedoch "für sich genommen nicht wettbewerbswidrig". Doch würde die Kommission ein solches Ungleichgewicht dennoch berücksichtigen, "wenn ihr Umstände zur Kenntnis gebracht würden".
Die Botschaft hör ich wohl, allein Wenn ich an Karl Bonten denke, der sich als Vorsitzender des deutschen Fiat-Händlerverbandes massiv für Händlerrechte eingesetzt hatte und wegen seines Einsatzes für seine Händlerkollegen vom Importeur selbst gekündigt wurde. Erst auf massive Intervention namhafter Branchenvertreter wurde dieser Schritt 18 Monate später wieder zurückgezogen. Die finanziellen Blessuren waren aber gewaltig! Oder Rolf Leuchtenberger, dem von BMW ob seines Einsatzes für Händlerrechte übel mitgespielt wurde. Oder zuletzt Bernhard Kalcher, dem das Engagement für seine Peugeot- Händlerkollegen die eigene Vertragskündigung eingebracht hat. Selbst das OGH-Urteil mit der Peugeot- Verurteilung scheint sich noch nicht bis Brüssel herumgesprochen zu haben. Aber die nächste Evaluierung kommt bestimmt!
Dr. Fritz Knöbl ist emeritierter Rechtsanwalt und Publizist