Der „echte“ Handelsvertreter darf laut Fachjuristen keine weiteren Risiken übernehmen, außer dem Verlust der Provision bei Nichtzustandekommen des Geschäftes. Auch keine vertragsspezifischen einschließlich direkter und indirekter Verkaufsförderung dürfen vorgegeben werden. Alle diesbezüglichen Investitionen sind vom Hersteller zu tragen. 

So kann das die EU-Kommission nicht verstanden haben. Nur echte Handelsvertreter unterliegen nicht dem Kartellrecht. Für sie können Preisbindungen, Gebiets-, Kunden- und Verkaufsbeschränkungen vorgegeben werden. 

Auch für den zweigleisigen Vertrieb (Eigenvertrieb und über Händler oder Handelsvertreter) werden strenge Regeln aufgestellt, ebenso für den Online-Vertrieb und die Vermarktung über Plattformen. Die Zeit drängt. Die novellierte Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) soll im Juni 2023 gelten. 

Indes nehmen Online-Plattformen überhand und VW hat den Autovermieter Europcar wohl zum Zweck des Aufbaus einer zentralen Mobilitätsplattform zurückgekauft. Und Auto-Abo-Modelle sprießen sonder Zahl aus dem Boden. 

Bei den klassischen Händlern schürt diese Entwicklung Befürchtungen, dass VW z. B. die Autovermietung zum Diktat eines Direktvertriebsmodells an ihren investitionsintensiven Autohäusern vorbei nutzen wird. Mit dem Europcar-Coup greift sich der Konzern auch gleich millionenfach frische Kundendaten ab. 

Es wird mehr Online-Direktgeschäft der Hersteller und im Service geben. Der Vormarsch von Agentursystemen verändert die Rolle des Handels und den Einfluss auf den Autohalter. 

Die Hersteller wiederum stärken die Bedeutung ihrer eigenen Finanzdienstleister (Captives) und die Konzentration der Stückzahlvolumen auf weniger Händler ist damit vorprogrammiert. 

Darauf gibt es seitens der Autohausbetreiber nur eine schlüssige Antwort. Die Händlerverbände müssen sich endlich professionalisieren, damit sie EU-weit aktiv Einfluss auf Vertragsinhalte nehmen können, um sich vom Hersteller emanzipiert vorrangig dem Vertrieb der Zukunft vor Ort widmen zu können. 

Wer über diese Weitsicht verfügt und demnach ahnen kann, was wir morgen brauchen, und dann den Beweis erbringt, indem er tatsächlich für diese zukünftigen Bedürfnisse vorsorgt, übt die wichtige Funktion des Unternehmertums aus. 

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