Die Regelung betrifft vor allem auslaufende Serien der Klassen M und N. Auch Fahrzeuge, die noch nicht den Buchstaben „C“ in der EG-Typgenehmigungsnummer haben, bleiben, sofern sie vollständig sind, noch ein Jahr (wenn sie vervollständigt werden müssen, anderthalb Jahre) weiter zulassungsfähig.
Weitere Details enthält die „AUTO-Information“ Nr. 2344, die am 5. November 2016 erscheint.
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