Die Regelung betrifft vor allem auslaufende Serien der Klassen M und N. Auch Fahrzeuge, die noch nicht den Buchstaben „C“ in der EG-Typgenehmigungsnummer haben, bleiben, sofern sie vollständig sind, noch ein Jahr (wenn sie vervollständigt werden müssen, anderthalb Jahre) weiter zulassungsfähig.

Weitere Details enthält die „AUTO-Information“ Nr. 2344, die am 5. November 2016 erscheint.

 

Der Erlass ist (weiter unten!) zum Download bereitgestellt! •