So könne jemand durch höhere Gewalt einen Schaden an seinem Fahrzeug erleiden. Bei Sturm- oder Wildschaden sowie Hochwasser gibt es meist keinen Verursacher und der Fahrzeugeigentümer kann bei niemandem den Schaden geltend machen. Aber auch bei einem Unfall mit einem Radfahrer, der keine Versicherung hat, bei Vandalismus durch einen mittellosen Schädiger oder im Rahmen einer Demonstration, wo der Verursacher nicht ausgemacht werden kann, muss der Geschädigte die Kosten der Schadensbehebung selbst tragen.
Daher empfiehlt Enthofer den Abschluss einer Kasko-Versicherung: „Verschiedene Kaskoprodukte, auch abseits der Vollkaskoversicherung, wie Teil-, Totalschaden- oder die in Österreich einzigartige Garanta Unfallteilkasko bieten maßgeschneiderten Versicherungsschutz für jeden Anspruch und beinahe jedes
Fahrzeugalter. Bei der Garanta sind Reparaturen übrigens bis zu 100 % des Wiederbeschaffungswertes gedeckt – und das auch bei grober Fahrlässigkeit.“ •
