Die Neuregelung ist Teil der 32. KfG-Novelle, die derzeit zur Begutachtung ausgesandt ist. Der genaue Termin, ab dem „beim Pickerl durchgefallene“ Fahrzeuge erstmals in Form einer „Nachprüfung“ vorgeführt werden dürfen, ist der 1. Februar 2016.
Für die zur Pickerlüberprüfung ermächtigten Stellen wird spätestens mit 1. August 2016 eine Programmversion Pflicht, die Zugriff auf das letzte abgeschlossene Gutachten im Zuge einer Nachprüfung ermöglicht.
