Versuche haben nämlich gezeigt, dass man die Trübungsmessung laut EU-Richtlinie 2009/40/EG auch motorschonender durchführen kann und der höchste Abgasausstoß bei freier Beschleunigung nicht erst mit der Abregeldrehzahl erreicht wird: Tatsächlich erfolgen bereits im wesentlich niedrigeren Drehzahlbereich höhere Abgasausstöße als bei den Abregeldrehzahlen. 

 

So entstand der aktuelle Erlass zur Durchführung von Abgastests bei Dieselkraftfahrzeugen: Die Vorgangsweise ist in der Ausgabe 2270 unserer Wochenzeitschrift AUTO-Information, Seite 9 beschrieben!


Der Erlass GZ. BMVIT-179.506/0002-IV/ST4/2015 ist (weiter unten) zum Download bereitgestellt!