Auch in Österreich waren – wie in Deutschland – die Jaguar-Verträge am 31. Mai 2011 vom Importeur gekündigt worden. Nun ist der betroffene Partner wieder Teil des autorisierten Servicenetzes, auch wenn er bereits wieder mit 2-jähriger Frist zum 31. Juli 2016 gekündigt wurde. Die damalige Kündigung war nicht ausreichend begründet worden, hatte das OLG Frankfurt geurteilt. Nicht nur der gekündigte Partner plant die Revision des Urteils beim Bundesgerichtshof.
Da Jaguar Land Rover Deutschland die Auffassung vertritt, dass die im Mai 2011 ausgesprochenen Kündigungen rechtswirksam gewesen seien und betont, dass das OLG-Urteil noch nicht rechtskräftig sei, nimmt Jaguar zu dieser Sache noch nicht Stellung.
Mögliche Konsequenzen des deutschen Urteils auf Österreich enthält die AUTO-Information 2234,
die am 22. August 2014 erscheint
