Zwar kann mit der bestehenden Elektronischen Bgutachtungsverwaltung (EBV) weiter geprüft werden, jedoch hat seit Inkraftreten in der Kalenderwoche 10/2013, so Dipl.-Ing. Georg Hönig vom Amt der NÖ Landesregierung, die Einstufung der Mängel gemäß der neuen Vorgaben zu erfolgen. Die Bundesinnung der Kfz-Techniker lässt in Abstimmung mit den Behörden für die entsprechend ausgewiesenen Kfz-Betriebe eine offizielle Aussendung dazu vorbereiten.
AUTO-Info4you-Leser können die gesetzlich präzise Form der Information jederzeit online abrufen.
+++ unpräzise Nachricht des ÖWV:
im Laufe der letzten Woche, hat das Verkehrsministerium die 7. Novelle zur Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung veröffentlicht.
Mit dieser Verordnung, hat das Ministerium die Umsetzung der EU-Richtlinie 48/2010 vollzogen. Da die Prüfpositionen der Anlage 6 sich in einigen Punkten wesentliche geändert haben, dürfen laut Verordnung, die bisherigen §§56, 57a und 58 Begutachten noch bis 30. September 2013 verwendet werden.
Nach der neuen Anlage 6 ist spätestens ab 1. Oktober 2013 zu prüfen.
