Die für den Fahrzeughandel und Erstübernehmer gute Nachricht: Die Frist zur Ablieferung des Wracks an den Shredder wurde um ein Jahr verlängert. Ebenfalls wichtig: Die Novelle enthält eine neue Definition für „Gefährliche Stoffe“. Die vom Bundesgremium des Fahrzeughandels auf den Letztstand gebrachte Übersicht: „Definitionen und Verpflichtungen gemäß AFZ-VO“ haben wir zum Download als PDF bereitgestellt.
Details zu diesem Thema lesen Sie auch in der aktuellen Ausgabe der Eurotax AUTO-Information vom 23. März!



wko.at