Manchmal – und speziell im Winter – stehe der Pannenstreifen als Zufahrt für Einsatzfahrzeuge nicht zur Verfügung, daher stelle man jetzt um. Durch die Rettungsgasse sollen die Helfer im Schnitt 4 Minuten schneller am Unfallort sein und damit steigen die Überlebenschancen schwer verletzter Unfallopfer bis zu 40 %, betonten Verkehrsministerin Doris Bures und die ASFINAG-Vorstände Dipl.-Ing. Alois Schedl und Dr. Klaus Schierhackl. In die 3-Mio.-€-Kampagne sind auch die Rettungsorganisationen und die Autofahrerklubs einbezogen. Der Stichtag, mit dem auf die Rettungsgasse umgestellt wird, ist der 1.1.2012. Erst ab dem Stichtag ist die Rettungsgasse zu bilden!
Die Rettungsgasse muss bei Staubildung stets und unabhängig von der Ursache der Behinderung gebildet werden, damit eine Rettungsgasse entsteht, die nur Einsatzfahrzeuge befahren dürfen und die für Feuerwehr-Lkws breit genug ist. Dazu darf und soll auch der Pannenstreifen benutzt werden. Übrigens: Motorräder müssen auch die Rettungsgasse bilden und dürfen die Rettungsgasse nicht befahren.
Das Video zur Rettungsgasse können Sie mit dem Link (unten!) abrufen



www.rettungsgasse.com