An insgesamt 8 Stellplätzen können Elektroautos während des Parkens gleich Strom aufnehmen. Nicht nur die Bezahlung des „Tankens“, für das als Berechtigung eine sogenannte RFID-Karte erforderlich ist, kann mit dem Inkasso der Parkgebühr erfolgen: Wie Alexander Mehler, Geschäftsführer von Mehler Elektrotechnik, dem Hersteller der Ladestation (Mehler Master Charging Station), betont, erlaubt die Software dahinter trotz gemeinsamen Inkassos auch die getrennte Abrechnung von Strom und Parken, sofern es sich zum Beispiel um zwei unterschiedliche Betreiber handelt.
Sobald der Ladevorgang beendet ist oder beim Laden ein Fehler auftritt, meldet dies das System mittels SMS an den Fahrzeugnutzer (Fehler, Ladevorgang abgebrochen). „Das System kombiniert Batterieladen, Information über den Verkehr beziehungsweise Verkehrsweiterleitung und die Infrastruktur der Umgebung des Standorts mit einem automatischen Kontrollsystem für das Fahrzeug. Damit lassen sich Fehler oder Probleme auch gleich via SMS mittels Log Files zur Fernwartung an die Werkstatt weitergeben“, erklärt Mehler. Ebenso reagiere das System auf Überlast, Fehlerströme oder Kurzschlüsse.



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