Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für alternative Reparaturmethoden? Wie steht es um die Gewährleistungspflichten beim Fahrzeug-und ganz besonders beim Oldtimerverkauf? Welche Auswirkungen hat der Vormarsch alternativer Antriebstechnologien? Derartige Fragen wurden Mitte Jänner beim "39. Internationalen Fachseminar Straßenverkehrsunfall und Fahrzeugschaden" erörtert. Positiven Widerhall fand unter den rund 120 Teilnehmern vor allem die heuer besonders ausgeprägte Verknüpfung von rechtlichen und technischen Aspekten.

Kontroverse um Karosseriereparaturen

Freilich schlugen sich auch die Gegensätze zwischen den an der Kfz-Schadensabwicklung beteiligten Parteien nieder. So wurde kontrovers diskutiert, ob eine Verwendung von Aftermarket-Teilen bei Karosserieschäden schadensersatzrechtlich gedeckt ist. Der Versicherungsverband erhob den Vorwurf, dass Werkstätten ohnehin häufig Nachbauteile verwenden und Originalteile verrechnen würden. Heftige Proteste der Kfz-Standesvertreter waren die Folge: Die heimischen Werkstätten würden "die Fahrzeuge ihrer Kunden seriös und fachgemäß reparieren", unterstrich beispielsweise Bundesinnungsmeister Komm.-Rat Friedrich Nagl. Für ihn wurdein Gastein vor allem eines deutlich: "Es zeigt sich einmal mehr, dass Sachverständige, die nicht in wirtschaftlicher Abhängigkeit von ihrem Auftraggeber stehen, eine unverzichtbare Rolle bei der objektiven Schadensbeurteilung spielen."