Bereits im April haben wir in einer großen Titelgeschichte darüber berichtet: Das Europäische Parlament zog bei seinem Streben nach einer Vereinheitlichung der nationalen Regelungen für die wiederkehrende Kfz-Begutachtung eine verpflichtende Trennung von Prüfung und Reparatur in Betracht. Wie in Deutschland sollte es den Werkstätten untersagt werden, selbst ein "Pickerl" auszustellen. Kein Wunder, dass es vor allem große deutsche Prüfkonzerne waren, die diese Entwicklung vorantrieben. Die Argumente waren haarsträubend: So war davon die Rede, dass in Österreich hunderte Verkehrstote auf angeblich unsachgemäße §-57a-Überprüfungen zurückzuführen seien.
Grünes Licht aus Brüssel
Komm.-Rat Friedrich Nagl, Bundesinnungsmeister der Kfz-Techniker, und seine Mitstreiter reagierten zu Recht empört. Es gelang ihnen, in seltener Einigkeit auch die EU-Abgeordneten aller österreichischen Parteien von der Beibehaltung des heimischen Prüfsystems zu überzeugen. Entsprechend positiv ging am 30. Mai die Entscheidung im Verkehrsausschuss des EU-Parlaments aus. Im Juli muss noch das Plenum überdie "Pickerl-Verordnung" abstimmen, doch gilt es als äußerst unwahrscheinlich, dass es sich anders entscheiden wird als der zuständige Ausschuss.
Unfallzahlen als Qualitätsbeweis
Die somit weitgehend abgesegnete Verordnung sieht unter anderem vor, dass Pkws erstmals nach 4 Jahren und danach alle 2 Jahre geprüft werden müssen. Strengere nationale Regelungen wie der 3-2-1-Rhythmus in Österreich sind weiterhin erlaubt. Aus gutem Grund: Schließlich sind im EU-Durchschnitt 6 Prozent aller Verkehrsunfälle auf technische Defekte zurückzuführen, hierzulande sind es aber nur 2 Prozent. Das ist wohl der beste Beweis für die seriöse Arbeit der rund 5.000 heimischen Begutachtungsstellen, die pro Jahr rund 6 Millionen Kfz-Überprüfungen durchführen. "Es wäre fatal gewesen, ein seit über 40 Jahren bestens funktionierendes System dem Gewinnstreben einzelner Organisationen zu opfern", unterstreichtdaher Nagl. Für ihn steht fest, dass "die Vernunft gesiegt" hat.
Kein Spielraum beim "Pickerl"
Beim Bemühen um Qualitätssicherung darf die Branche gerade deshalb nicht nachlassen. Schließlich werden Dekra, TÜV und Co. weiterhin mit Argusaugen die vermeintlich "unvereinbare" Kombination von Begutachtung und Reparatur verfolgen. Verfehlungen der Prüfer werden schon jetzt mindestens mit dem Entzugder Prüfberechtigung geahndet. Doch auch die Werbung mit einem "Billig-Pickerl", die hier und da zu sehen ist, sollten §-57a-Betriebe unterlassen: Schließlich handelt es sich bei der wiederkehrenden Fahrzeugüberprüfung um eine höchst verantwortungsvolle hoheitliche Aufgabe.
DER Partner bei Dellen
Seit mehr als 25 Jahren unterstützt CAR-REP Profiteam Denk die heimischen Kfz-Betriebe bei der Dellenreparatur, egal ob ...