Im Kreis der Kfz-Sachverständigen geht es rund, weil die Gruppe der
akademisch gebildeten Experten sich von Dr. Wolfgang Pfeffer als
Obmann der Fachgruppe "Kfz-Wesen" im Landesverband der
Gerichtssachverständigen nicht adäquat vertreten fühlt.
Die Auseinandersetzung hat bereits "historische" Wurzeln und scheint
zu einer Endlosgeschichte zu werden: Ende 2011 ist Dr. Bernhard
Wielke als Obmann der Fachgruppe "Kfz-Wesen" im Landesverband der
Gerichtssachverständigen für Wien, NÖ und Burgenland von dreiviertel
aller Mitglieder abgewählt worden. Die Frage, ob er sich diese
Niederlage selbst zuzuschreiben oder etwa falsch gemacht habe, hat
Wielke sich offenbar nicht gestellt.
Spaltung zur Konfliktlösung?
Stattdessen soll Wielke Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Kamelreiter angeregt
haben, den Präsidenten des Wiener Landesverbandes der
Gerichtssachverständigen aufzufordern, das Wahlvolk auszutauschen.
Denn von den 22 Fachgebieten, die im "Kfz-Wesen" zusammengefasst
sind, soll auf Initiative Kamelreiters der Bereich
"Verkehrsunfallrekonstruktion" herausgelöst werden. Das ist die
Voraussetzung, dass Wielke in der neu zu gründenden Mini-Fachgruppe
wieder zu Obmannwürden kommen könnte.
Dr. Wolfgang Pfeffer hat als neuer Fachgruppenobmann im Sinne der
Mehrheit der Mitglieder einen stärkeren Praxisbezug der
Gerichtssachverständigen verlangt. Sie sollen mehrere Jahre im
Kfz-Bereich unternehmerisch tätig gewesen sein und über eine Befugnis
zur "Pickerl"-Überprüfung verfügen.
Die "akademisch" tätigen Unfallrekonstruierer wehren sich gegen die
in der Werkstattpraxis tätigen "Schrauber" vermutlich deshalb, weil
sie ihnen als Kfz-Sachverständige einen Teil des lukrativen
Geschäftes abspenstig machen könnten.
Fadenscheiniger Vorwand
Kamelreiter begründet den Wunsch nach "Selbstständigkeit" damit, dass
man sich in der Fachgruppe "Kfz-Wesen" unter Pfeffer nicht vertreten
fühlt. Vielleicht hat er sich jedoch von der geforderten Kfz-Praxis
zu weit entfernt.
Für Bundesgremialobmann Burkhard Ernst ist die Forderung nach einer
praxisorientierten Aus-und Weiterbildung der Kfz-Sachverständigen
hingegen eine unabdingbare Selbstverständlichkeit. Kein Wunder: Denn
der Praxisbezug ist sogar gesetzlich verankert.