Die bei den meisten Versicherungenübliche Totalschadenabrechnung
wirke sich nachteilig auf Werkstätten, Kunden und schlussendlich
sogar auf die Verkehrssicherheit aus, meint man bei der Garanta. Der
Branchenversicherer geht deshalb einen anderen Weg.
Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wrackbörse und Co: Kurt Molterer
veranschaulicht dieses komplizierte Thema anhand eines praktischen
Beispiels. "Wenn ein kaskoversichertes Fahrzeug mit einem
Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro nach einem Unfall
Reparaturkosten von 8.900 Euro aufweist, würde dies für die
Versicherung eine Zahlung von 8.900 Euro an die reparierende
Werkstätte bedeuten", rechnet der Hauptbevollmächtigte der Garanta
vor. Nach Abschluss der Arbeiten würde der Versicherungsnehmer ein
wieder instandgesetztes Fahrzeug erhalten. Angesichts der hohen
Kosten gehen freilich viele Versicherer einen anderen Weg: Sie rufen
per Onlineplattform Höchstgebote für das unreparierte Wrack auf. Wird
dieses beispielsweise für 4.200 Euro verkauft, bleiben dem Kunden
lediglich 5.800 Euro.
"Künstliche" Totalschäden
"Auf diese Art und Weise können Versicherungen Schäden, die nur rund
die Hälfte des Fahrzeugwertes ausmachen, zu Totalschäden erklären",
erläutert Molterer. Rechtlich ist gegen diese Vorgehensweise nichts
einzuwenden, denn Kasko-Verträge können frei gestaltet werden. In der
Praxis hegt Molterer aber ernste Bedenken:"Den Werkstätten entgehen
dadurch beträchtliche Erträge. Außerdem müssen sie sich mit
unzufriedenen Kunden auseinandersetzen, denn die Auswirkungen
derartiger Totalschadenklauseln sind den meisten Konsumenten nicht
bewusst."
Hinzu kommt die Tatsache, dass der Differenzbetrag zwischen Restwert
und Wiederbeschaffungswert oft weder für die Anschaffung eines
gleichwertigen Ersatzfahrzeuges noch für eine sachgemäße Reparatur
ausreicht. "In vielen Fällen wird daher versucht, das Auto in
Eigenregie zu reparieren oder auf das benachbarte Ausland
auszuweichen, um vermeintlich Kosten zu sparen", weiß Molterer. "Ob
der Werterhaltund die Verkehrssicherheit dadurch gewährleistet sind,
bleibt sehr zu hinterfragen."
Garanta als Alternative
Diese Kritik ist keinesfalls neu, hat bei der Versicherungswirtschaft
bisher aber kein breites Umdenken ausgelöst. Lediglich die Garanta
geht zur Gänze einen anderen Weg: "Wir übernehmen trotz Vorliegens
eines Kasko-Totalschadens Reparaturen bis zu 100 Prozent des
Wiederbeschaffungswerts -und das mit Originalersatzteilen",
unterstreicht Molterer. Das ist nicht das einzige
Alleinstellungsmerkmal: Die Garanta verzichtet auch zur Gänze auf die
Restwertermittlung in Wrackbörsen, arbeitet ausschließlich mit
gerichtlich beeideten Sachverständigen zusammen und lehnt jegliche
Schadenssteuerung an mit Nachlässen operierende Betriebe ab.
Großer Nutzen für die Betriebe
Stattdessen legt der Branchenversicherer großen Wert darauf, seine
Produkte und Tarife im Einverständnis mit dem Kfz-Gewerbe zu
gestalten. "Wir sind der Überzeugung, dass das Autohaus der erste
Ansprechpartner in Sachen Mobilität und damit auch in
Versicherungsangelegenheiten sein sollte", unterstreicht Molterer.
Der Nutzen dieser Strategie für die Betriebe liegt auf der Hand:
Allein der Versicherungsvertrieb kann einen Ergebnisbeitrag von 8 bis
14 Prozent leisten. Hinzu kommen die Mehrerträge aus dem zusätzlichen
Werkstattgeschäft und, bedingt durch die zufriedeneren Kunden, die
Chance auf Folgegeschäfte. Es überrascht dahernicht, dass führende
Branchenvertreter ausdrücklich zur Zusammenarbeit mit der Garanta
raten.