Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wrackbörse und Co: Kurt Molterer veranschaulicht dieses komplizierte Thema anhand eines praktischen Beispiels. "Wenn ein kaskoversichertes Fahrzeug mit einem Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro nach einem Unfall Reparaturkosten von 8.900 Euro aufweist, würde dies für die Versicherung eine Zahlung von 8.900 Euro an die reparierende Werkstätte bedeuten", rechnet der Hauptbevollmächtigte der Garanta vor. Nach Abschluss der Arbeiten würde der Versicherungsnehmer ein wieder instandgesetztes Fahrzeug erhalten. Angesichts der hohen Kosten gehen freilich viele Versicherer einen anderen Weg: Sie rufen per Onlineplattform Höchstgebote für das unreparierte Wrack auf. Wird dieses beispielsweise für 4.200 Euro verkauft, bleiben dem Kunden lediglich 5.800 Euro.

"Künstliche" Totalschäden

"Auf diese Art und Weise können Versicherungen Schäden, die nur rund die Hälfte des Fahrzeugwertes ausmachen, zu Totalschäden erklären", erläutert Molterer. Rechtlich ist gegen diese Vorgehensweise nichts einzuwenden, denn Kasko-Verträge können frei gestaltet werden. In der Praxis hegt Molterer aber ernste Bedenken:"Den Werkstätten entgehen dadurch beträchtliche Erträge. Außerdem müssen sie sich mit unzufriedenen Kunden auseinandersetzen, denn die Auswirkungen derartiger Totalschadenklauseln sind den meisten Konsumenten nicht bewusst."

Hinzu kommt die Tatsache, dass der Differenzbetrag zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert oft weder für die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges noch für eine sachgemäße Reparatur ausreicht. "In vielen Fällen wird daher versucht, das Auto in Eigenregie zu reparieren oder auf das benachbarte Ausland auszuweichen, um vermeintlich Kosten zu sparen", weiß Molterer. "Ob der Werterhaltund die Verkehrssicherheit dadurch gewährleistet sind, bleibt sehr zu hinterfragen."

Garanta als Alternative

Diese Kritik ist keinesfalls neu, hat bei der Versicherungswirtschaft bisher aber kein breites Umdenken ausgelöst. Lediglich die Garanta geht zur Gänze einen anderen Weg: "Wir übernehmen trotz Vorliegens eines Kasko-Totalschadens Reparaturen bis zu 100 Prozent des Wiederbeschaffungswerts -und das mit Originalersatzteilen", unterstreicht Molterer. Das ist nicht das einzige Alleinstellungsmerkmal: Die Garanta verzichtet auch zur Gänze auf die Restwertermittlung in Wrackbörsen, arbeitet ausschließlich mit gerichtlich beeideten Sachverständigen zusammen und lehnt jegliche Schadenssteuerung an mit Nachlässen operierende Betriebe ab.

Großer Nutzen für die Betriebe

Stattdessen legt der Branchenversicherer großen Wert darauf, seine Produkte und Tarife im Einverständnis mit dem Kfz-Gewerbe zu gestalten. "Wir sind der Überzeugung, dass das Autohaus der erste Ansprechpartner in Sachen Mobilität und damit auch in Versicherungsangelegenheiten sein sollte", unterstreicht Molterer. Der Nutzen dieser Strategie für die Betriebe liegt auf der Hand: Allein der Versicherungsvertrieb kann einen Ergebnisbeitrag von 8 bis 14 Prozent leisten. Hinzu kommen die Mehrerträge aus dem zusätzlichen Werkstattgeschäft und, bedingt durch die zufriedeneren Kunden, die Chance auf Folgegeschäfte. Es überrascht dahernicht, dass führende Branchenvertreter ausdrücklich zur Zusammenarbeit mit der Garanta raten.