Arthur Clark, Bundesinnungsmeister der Karosseriebauer, erläuterte im
Gespräch mit AUTO&Wirtschaft, wo der Hase bei der Reparatur von
Hagelschäden im Pfeffer sitzt. Um Konflikte mit den Versicherungen zu
vermeiden, wurde ein eigener Leitfaden ausgearbeitet.
Der springende Punkt bei Hagelschäden besteht darin, dass sie viel
schwerer erkennbar sind als normale Havarien. Häufig steht das
Fahrzeug ungereinigt am Hof, wenn der Sachverständige zur
Besichtigung kommt.
Schon allein durch diese Beeinträchtigung von Besichtigungen kann ein
beträchtliches Konfliktpotenzial entstehen. Vor allem wenn sich ein
eklatanter Unterschied zwischen der Wahrnehmung des Sachverständigen
und den tatsächlich zu beseitigenden Schäden ergibt. Der
Bundesinnungsmeister betonte, dass die Sachverständigen in derRegel
nicht für den jeweiligen Reparaturbetrieb agieren, sondern im Auftrag
von Versicherungen aktiv werden. Daher empfiehlt er, die Besichtigung
gemeinsam vorzunehmen, um die Kommunikation zwischen Sachverständigen
und Werkstätten zu verbessern und gegenseitigen Missverständnissen
vorzubeugen.
Grundsätzlich spricht sich Clark für die Anwendung von sanften
Reparaturmethoden durch die Branche aus. Gleichzeitig machte er
jedoch darauf aufmerksam, dass dies eine gründliche Schulung der
Mitarbeiter in den diversen Techniken erfordert. Das ist die
Voraussetzung für hohe Qualität und die von denKunden heutzutage
erwartete Termintreue. (LHO)
Leitfaden der Innung für die Hagelschaden-Besichtigung durch
Versicherungen
1. Die Besichtigung sollte möglichst über eines der zur Verfügung
stehenden Portalsysteme (Nexa, Quick Check oder Topreport) angemeldet
werden.
2. Die Fahrzeuge sind nach Möglichkeit zum Reparaturtermin
(ausgenommen bei Totalschadengefahr oder Ablöse) in der Werkstätte zu
besichtigen.
3. Empfohlen wird weiters, das Fahrzeug vor Eintreffen des
Sachverständigen im gewaschenen Zustand von einem sachkundigen
Mitarbeiter oder Dellendrücker "anzuzeichnen"(empfohlen wird ein
wasserlöslicher Wachsstift) und die nötigen Werte in einem
"Dellenprotokoll" einzutragen. (Dellenprotokolle können, wenn
gewünscht, von der Internetseite www.dellendrücker.atkostenlos
ausgedruckt werden.) Der sachkundige Mitarbeiter oder Dellendrücker
sollte zum Zeitpunkt der Besichtigung, wenn nicht anwesend, für den
Betrieb oder Sachverständigen telefonisch erreichbar sein, um
mögliche Fragen zu beantworten.
4. Entstehen bei der Durchführung der Arbeit abweichende Ausführungen
und Ergebnisse, sollten diese mit dem Sachverständigen besprochen
werden.
5. Bei Einhaltung dieser Punkte sollte die Abwicklung für die
Betriebe und deren Kunden schnell und problemlos (vor allem auch die
Bezahlung der Rechnung) sein.