InÖsterreich werden Klagen bis zu 75. 000 Euro nicht per Urteil,
sondern per Zahlungsbefehl erledigt.
Gegen einen solchen muss der
Beklagte binnen vier Wochen Einspruch erheben, um ein ordentliches
Gerichtsverfahren einzuleiten. Ansonsten muss er zahlen.
Brisantes Detail: Seit 2008 gilt die "Ersatzzustellung" an jeden
Empfänger, der "an derselben Abgabestelle wohnt oder Arbeitnehmer
oder Arbeitgeber des Empfängers ist und zur Annahme bereit ist". Nach
einer jüngsten Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (2Ob 118/10g)
ist auch die im Unternehmen pfuschende Putzfrau ein derartiger
Ersatzempfänger. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt
Händleranwalt Dr. Friedrich Knöbl, die Zustellung innerbetrieblich
genau zu regeln. Etwa dadurch, dass beim zuständigen Zustelldienst
schriftlich fixiert wird, wem derartige Schriftstücke ausschließlich
auszufolgen sind. Dann spielt es keine Rolle, ob einewillige
Putzfrau einen Zahlungsbefehl verlegt oder nicht. Übernimmt sie ein
derartiges Kuvert, handelt es sich um eine nichtige -und damit
anfechtbare - Zustellung.