Für den Obmann des Gremiums, Komm.-Rat Ing. Klaus Edelsbrunner, ist klar: „Es dürfen zur Budgetkonsolidierung nicht ausschließlich der Verkehr und die Autofahrenden zur Kasse gebeten werden.“ Aus diesem Grund unterstützt das Bundesgremium Fahrzeughandel auch das „Autovolksbegehren – Kosten runter!“. Die Forderung ist, dass Autosteuern in Summe um 25% gesenkt werden sollen.
Zu hohe Hürden bei E-Mobilität
Um die Mobilitätswende weiter voranzutreiben, fordert das Bundesgremium Fahrzeughandel eine Anpassung des NoVA-Gesetzes. Der aktuelle Gesetzestext ist kompliziert und unübersichtlich, so das Bundesgremium. „Es ist von zentraler Bedeutung, dass das Gesetz klarer und transparenter gestaltet wird, um eine einfachere Handhabung zu ermöglichen“, so Bianca Dvorak, Geschäftsführerin des Bundesgremium Fahrzeughandel.
Weiters sieht das Gremium immer noch große Hürden in Sachen E-Mobilität. Hier verortet man das Problem vor allem in der Ladeinfrastruktur. Es brauche ein flächendeckendes Netz an Ladestationen im gesamten Bundesgebiet. Der E-Mobilitätsbonus und andere Ankaufsförderungen haben dazu beigetragen, den höheren Anschaffungskosten von E-Fahrzeugen entgegenzuwirken.
Aus diesem Grund wünscht man sich, dass die Förderung bestehen bleibt, da das Ende der betrieblichen Förderung bereits zu starken Rückgängen geführt hat. Zusätzlich müsse die Sachbezugsbefreiung und der Vorsteuerabzug für E-Fahrzeuge weiterhin gewährleistet werden, so das Bundesgremium.