DerÖAMTC begrüßt zwar die nun beschlossenen Erleichterungen im Wohnungseigentumsgesetz, wonach ein Eigentümer für die Errichtung einer Wallbox nicht mehr die ausdrückliche schriftliche Zustimmung aller anderen Eigentümer des Wohnhauses einholen muss. Doch abgesichert ist damit nur das Langsamladen bis 3,7 kW.
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