Prinzipiell sei die Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) wie im Unionsrecht vorgeschrieben schon stets nicht nur dem Fahrzeugkäufer auszuhändigen, sondern auch für die Zulassung als Genehmigungsnachweis vorzulegen gewesen, lautet die Antwort aus dem Ministerium. Die Zulassung mit einem Datenauszug sei als Notfall-Lösung gedacht gewesen, die sich aber über die Jahre als Normalität etabliert habe. 

Um die Abläufe in Österreich dem EU-Recht entsprechend umzusetzen stellte die in Europa geltende Rechtslage mit einem Erlass GZ 2020-0421.378 vom 6. Juli 2020an die Landeshauptleute die Rechtslage klar.

Der Erlass wie auch ein 5-seitiges FAQ (Häufige Fragen und Anworten) zum Thema Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) sind (weiter unten) zum Download bereitgestellt!

 

Weitere Informationen enthält die AUTO-Information 2547 vom 20. November 2020!