Geht es zum Beispiel um die Anschaffung von Fahrzeugen mit elektrischem bzw. teilelektrischen Antrieb, so sind einerseits die Anschaffungsgrenze von 60.000 € (bei reinen Elektroautos) bzw. 70.000 € bei Plug-in-Hybrid- und Range-Extender-Modellen, aber andererseits auch das höchstzulässige Gewicht von maximal zwei Tonnen Hürden, die sich mit einer Reihe von Fahrzeugen nicht überspringen lassen. Ob dies die Anzahl der Förderungswerber verringern oder günstigen E-Autos einen Verkaufsschub gibt, wird die Zukunft zeigen.

Die Details der Förderrichtlinie enthält die AUTO-Information 2535 vom 28. August 2020.

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