Trotz umfassender Argumentation und intensivem Engagement der Branchenvertretung in Richtung Verkehrssicherheit, kommt die Verlängerung der § 57a-Toleranzfrist nun doch.
Zumindest bis 31.Mai muss nun kein Autofahrer zur § 57a-Überprüfung in die Werkstätte kommen. Bis zu diesem Datum wird die Toleranzfrist (vorläufig) verlängert. Das soll der Nationalrat auf Antrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) am Freitag, 3. April beschließen.
Man wolle damit den Vorstoß Deutschlands zu einer europäischen Lösung unterstützen. Zwischenzeitlich gebe es diese Fristverlängerung, so die Stellungnahmen aus dem BMK. •
