Donnerstag, 19. März 11.00h: In weiterhin zulässigen Betrieben ist zu gewährleisten, dass zwischen sämtlichen Personen (Kunden, Mitarbeitern) ein körperlicher Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann", so der Hinweis auf dem Info- und Kriterienblatt der WKO. Darüber hinaus wurde die Zulässigkeit von Servicestationen (bei Tankstellen) sowie Vulkanisation (Reifen) (in der Rubrik Kfz-Werkstätten) nun in die Interpretation mit aufgenommen.
 
Die WKO hat zusätzliche Downloads zur Verfügung gestellt, die Sie auch untenstehend finden: Checkliste für Unternehmer, ein neues Aushangblatt mit Infos für Lieferanten sowie den Hygienehinweis.

Die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik appelliert an die Betriebe, ihre Öffnungszeiten bzw. ihre Schließung zur Information auf der Website zu veröffentlichen: zum Artikel

Dienstag, 17. März 10.30h: Zudem wurde folgender Text ergänzt: Teilweise dürfen von der Schließung betroffene Betriebe ihre Dienstleistungen beim Kunden weiterhin anbieten, zumindest Teile ihrer Produktpalette in den Betriebsstätten verkaufen oder Teile des Betriebs wie Werkstätten offenhalten."
Eine weitere Interpretation finden Sie hier !

Montag, 16. März 11.30h: Die Verordnung zur Verhinderung der COVID-19-Verbreitung liegt vor. Das Betretungsverbot des Kundenbereiches von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen beinhaltet 21 aufgelistete Ausnahmen, darunter die Kfz-Werkstätten. Die Verordnung finden Sie untenstehend als Download.

Sonntag, 15. März 22.30h: Die aktuelle Liste der WKO steht zum Download bereit: Da es noch keine Parlamentsbeschlüsse zu den von der Bundesregierung vorgesehenen Einschränkungen für Betriebe gibt, handelt es sich bei dieser Liste um eine Interpretation der Wirtschaftskammer auf Basis des Wissenstands mit 15. März 2020, 21:30 Uhr!"

Sonntag, 15. März 18.30h: Die offenbar aktualisierte Kriterienliste (siehe Download unten), beinhaltet nun keine offenen Punkte mehr. Damit dürfte die Öffnung der Werkstätten fixiert sein.

Sonntag, 15. März, 18h: WKO-Präsident Mahrer spricht im ORF von einer Öffnungsmöglichkeit der Werkstätten, da defekte Fahrzeuge repariert werden müssten. Ob beispielsweise vereinbarte Servicetermine wahrgenommen werden dürfen, ist noch unklar. Hier stellt sich auch die Frage, ob der Kunde zu diesem Zweck sein Haus verlassen darf. Klar ist, dass die Mitarbeiter in der Werkstätte arbeiten dürfen. Der Kundenkontakt ist noch offen. Laut (gut erreichbarer) WKO-Corona-Hotline gibt der beschlossene Gesetzestext noch Spielraum für den Erlass des Gesundheitsministeriums, der noch ausstehen würde.

Sonntag, 15. März, 11h: Die am Sonntag Vormittag von der Wirtschaftskammer veröffentlichte Kriterienliste beinhaltet noch offene Interpretations-Punkte. Das betrifft unter anderem den Kfz-Bereich. Aktuell dürften Kfz-Werkstätten geöffnet haben. Weiter wird angegeben: Verschärfung möglich, durch zu erwartenden Verordnungstext – sodass auch Betretungsverbot für Kunden im gesamten Betriebsgelände samt Werkstätten erlassen wird!

Samstag, 14. März 16h: Wie von Bundesinnungsmeister Josef Harb am Freitag erklärt, müssen Verkaufsräume geschlossen werden, Werkstätten dürfen geöffnet werden. Folgend das aktuelle Statement der Corona-Hotline der WKO: Das Geschäftslokal als Autohändler ist zu schließen, die KFZ Werkstätte kann offen bleiben. Ersatzteilhandel, Gebrauchtwagenhandel, Reifenhandel etc. sind nicht möglich, Reifenwechsel schon. Zustellung über eigene Zusteller an andere Betriebe ist möglich."

Untenstehend finden Sie die Verordnung und die Kriterienliste der Wirtschaftskammer ebenso zum Download wie 2 Aushänge für Ihre Verkaufslokale als Vorschlag der WKO! •