Während die Autohandelsbetriebe zunächst mit Montag, 16. März 2020 zu schließen sind und die im Verkauf Beschäftigten nicht anwesend sein dürfen, erklärt Harb nach Rücksprache mit dem Wirtschaftsministerium, können Werkstätten – freie wie markengebundene – im Sinne der Systemerhaltung geöffnet und die Dienstleistungen angeboten werden.