Ab diesem Zeitpunkt werden die Behörden die Möglichkeit haben, für ein gesamtes Ortsgebiet, Teile von Ortsgebieten oder näher bestimmte Gebiete Rechtsabbiegeverbote für Lkw über 7,5 t zu erlassen, wenn diese keinen Totwinkelwarner haben.

Außerdem ist die Behörde, wenn sich Abbiegeunfälle häufen, verpflichtet, unverzüglich die Ursachen zu erforschen und Abhilfe- bzw. Verhütungsmaßnahmen nach dem Stand der Wissenschaft und Forschung festzulegen.

Der Text der 32. StVO-Novelle (77. Bundesgesetz vom 31. Juli 2019) ist weiter unten zum Download bereitgestellt! •