Der Tipp von Autohaus-Profis lautet, speziell bei der Auftragsabwicklung solcher Haftpflichtschäden streng die juristischen Regeln einzuhalten und bei Kunden, die eine Kaskoversicheriung abgeschlossen haben, über diese abzuwickeln. Ist der Geschädigte nur haftpflichtversichert, sind Auseinandersetzungen mit dem zähen Zahler – einem ordentlichen Mitglied des Österreichischen Versicherungsverbands – praktisch programmiert. Wäre friktionsfreie Abwicklung nicht im Sinne aller Beteiligten und des VVO?