Die Verordnung regelt nicht nur, welche Informationen über den Energieverbrauch (unter anderem auch Elektro, Wasserstoff, CNG und LPG) und die CO2-Emissionen in welcher (abgeänderten) Form nun für die Konsumenten aufzubereiten sind, sondern auch die Kennzeichnung der verwendbaren Kraftstoffarten an Fahrzeugen und Tankstellen. 

Details der Verordnung enthält die AUTO-Information Nr. 2446 vom 16. November 2018 sowie das Bundesgesetzblatt, das im Anhang zum Download bereitgestellt ist! •